Hakenkreuz und NSDAP-Schriftzug im öffentlichen Raum
Ein engagierter Bürger entdeckt am Bahnhof in Coswig ein Hakenkreuz und die Schriftzüge „NSDAP“ und „FCK 161“ (Scheiß Antifaschistische Aktion). Alles ist offenbar mit einem schwarzen Permanentmarker aufgetragen. Strafanzeigen wegen Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung wurden erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.
Neonazistischer Aufkleber an Ladenlokal angebracht
An dem Ladenlokal eines Mitglieds der Initiative „Buntes Roßlau“ wird ein Aufkleber der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ mit der homophoben Parole „Familienglück statt LGBTQ“ angebracht. Dabei ist von einem gezielten Einschüchterungsversuch auszugehen, weil „Buntes Roßlau“ just 2 Tage später zum Demokratiefest „Roßlau rockt für Toleranz und Vielfalt – Kein Milimeter nach Rechts!“ einlädt. Bereits an den vorangegangenen Tagen war ein Fake-Plakat aufgetaucht, dass wahrheitswidrig behauptete „Roßlau rockt“ wäre abgesagt.
Hakenkreuz auf Parkbank neben Gedenkstein für Hans-Joachim Sbrzesny
In Dessau-Roßlau wurde auf einer Bank im Bereich der Parkanlage vor dem Dessauer Hauptbahnhof (Bank zwischen Parkhecke und Bussteigen in der Nähe des Gedenksteins für Hans-Joachim Sbrzesny) ein Hakenkreuz festgestellt, dass offensichtlich mit einem silberfarbenen Permanentmarker aufgetragen wurde. Das inkriminierte Symbol hatte dabei einen Umfang von ca. 20 mal 20 cm. Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt
Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist.
Rassistische Attacke auf Studentenwohnheim
Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, haben bislang unbekannte Täter einen Angriff auf einen Studierendenwohnheim der Hochschule Anhalt verübt und dabei Scheiben der Eingangstür beschädigt und die Gegensprechanlage zerstört. Zeugen haben zudem wahrgenommen, dass dabei auch rassistische Parolen wie „Ausländer raus“ gefallen sein sollen. Von der Attacke kursierten auch Videos im Netz, offensichtlich gefilmt von Bewohnern des Heims. Die Polizei schätzt den Sachschaden auf 1.500 Euro, der Staatsschutz ermittelt. Besonders brisant ist, dass am Hochschulstandort Köthen viele ausländische Studierende eingeschrieben sind, die damit konkret und explizit bedroht werden.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 300€.
Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.