• Hakenkreuze auf Wahlplakat und Jahnhaus gesprüht

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, wurden in Jessen mehrere Plakate im Kontext der bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen zerstört, beschädigt oder verunstaltet. So auch ein CDU-Plakat, dass mit einem Hakenkreuz versehen wurde. In diesem MZ-Artikel berichtet der Leiter des städtischen Ordnungsamtes in Jessen zudem davon, dass dieser Tage auch das Jahnhaus auf dem Schulfestplatz mit einem Hakenkreuz besprüht worden war. Auch das MBT Anhalt dokumentierte bereits weitere, rechtsextrem motivierte Beschädigungen von Wahlplakaten

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 200€.

  • Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 300€.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 10€.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 500€.

  • Beschädigung eines Wahlplakates

    In Aken wurde in der Nähe des Schützenplatzes festgestellt, dass ein Großplakat zu den bevorstehenden Kommunal- und Europawahlen von Bündnis 90/Die Grünen mit einem offenbar selbst ausgedruckten A 4-Blatt überklebt und damit beschädigt wurde. Auf dem Zettel sind unter der Überschrift „Wir machen alles platt!“ die Bundesvorsitzende Ricarda Lang, der Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (alle Bündnis 90/Die Grünen) zu sehen. Das Motiv geht auf ein Banner eines bayerischen Unternehmers und CSU-Lokalpolitikers zurück.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 200€.

  • Störung der Totenruhe auf Roßlauer Friedhöfen

    Laut Mitteldeutscher Zeitung (MZ) hat das Neue Forum Roßlau Strafanzeige wegen der Störung der Totenruhe erstattet. Laut Klemens Koschig vom Neuen Forum hätten Bürger des Stadtteils zum Gedenken am 8. Mai, gemeinhin als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus bekannt, auch auf dem Teil des Roßlauer Ehrenfriedhofs der an sowjetische Opfer des 2. Weltkrieges erinnert, Blumen und Gebinde niedergelegt, die später regelrecht zerfleddert und verstreut worden seien.  Hier hätten zuvor auch Bürger russischer Herkunft den Friedhofszaun mit roten Nelken geschmückt - auch die fielen dem Vandalismus zum Opfer.

  • Beschädigung von Wahlplakaten durch rechtsextreme Aufkleber

    In Aken wurde in der Nähe des Schützenplatzes festgestellt, dass ein Großplakat zu den bevorstehenden Kommunal- und Europawahlen von Bündnis 90/Die Grünen mit rechtsextremen Botschaften in Form von Aufklebern beschädigt wurde. Ein Aufklebermotiv zeigt so die Parole „FCK Antifa“ und ist u. a. beim einschlägigen, neonazistischen Shoppingportal „Druck 88“ zu beziehen. Der andere Aufkleber ist indes mit dem Spruch „National Stolz!!!“ versehen und zeigt eine militant wirkende männliche Person im Vordergrund, die sich einer anonymisierten Masse mit Regenbogenfahnen in den Weg stellt. Bei dieser rechtsextremen Bildersprache verwundert es nicht, dass beide Motive und das ebenfalls verklebte „FCK GRN“ ebenso beim…

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 20€.