• Hakenkreuze im öffentlichen Raum

    Ein engagierter Bürger entdeckt am Bahnhof in Coswig zum wiederholten Male neonazistische Schmierereien. Darunter mehrere Hakenkreuze, den rechtsextremen Zahlencodes „1161“ (Anti-Antifaschistische Aktion), die Parole „FCK GRN“ und ein positives Bekenntnis zur AfD.  Strafanzeigen wegen Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung wurden erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. Nur ein paar Tage zuvor wurde in Coswig ein weiteres Hakenkreuz festgestellt und zur Anzeige gebracht. 

  • Hakenkreuz und SS-Rune im öffentlichen Raum

    Ein engagierter Bürger entdeckt an einer Bank am Wanderrastplatz Hasenwerder/Elberadweg in Coswig mehrere, neonazistische Schmierereien die mit einem weißen Permanentmarker aufgetragen wurden. Darunter ein Hakenkreuz, eine Doppelsigrune, die rechtsextreme Parole „Zecke verrecke“ und den Zahlencode „88“ in mehrfacher Ausführung. Zudem befand sich auf der Bank der Schriftzug „AfD“. Strafanzeigen wegen Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung wurden erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.

  • Hakenkreuz im öffentlichen Raum

    Ein engagierter Bürger entdeckt an einer Balkonbrüstung im Händelweg ein mit gelber Farbe aufgetragenes Hakenkreuz. Strafanzeigen wegen Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung wurden erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.

  • Homophobe Parolen weiterhin im Stadtbild sichtbar

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, sind homophobe Parolen wie „Kill all Gays“ und „Homos weg“ auch nach drei Monaten noch im Bild der Bachstadt öffentlich sichtbar. Die Schmierereien wurden von bislang unbekannten Tätern im Juni 2024 entlang der Route des Christopher Street Day (CSD) angebracht, zudem kam es zu einem Buttersäureanschlag auf die CSD-Kundgebung und zu Bedrohungen gegen CSD-Teilnehmende durch mutmaßliche Neonazis.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 150,00.

  • Hakenkreuze im öffentlichen Raum

    In Aken wurden am 02. September 2024 gegen 14.20 Uhr an der Kneippanlage zwei Hakenkreuze festgestellt. Das eine Symbol wurde dabei offenbar mit einem spitzen Gegenstand in eine Bank eingeritzt, während das andere mit einem schwarzen Edding aufgetragen wurde. Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. In der Kleinstadt an der Elbe wurde in diesem Jahr eine regelrechte Serie von rechtsextremer Propaganda mit nahezu 30 Delikten registriert.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 300,00.

  • Hakenkreuz im öffentlichen Raum

    An einem Spielgerät auf dem Spielplatz in der Goethestraße wird ein stilisiertes Hakenkreuz festgestellt. Das Symbol hat dabei einen Umfang von ca. 15 mal 15 cm und wurde offensichtlich mit einem spitzen Gegenstand eingeritzt. Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. In der Kleinstadt an der Elbe wurde in diesem Jahr eine regelrechte Serie von rechtsextremer Propaganda mit nahezu 30 Delikten registriert.

  • Hakenkreuz im öffentlichen Raum

    An der ehemaligen Grundschule (Straße des Friedens ) wird ein stilisiertes Hakenkreuz festgestellt. Das inkriminierte Symbol hat dabei einen Umfang von ca. 20 mal 20 cm und wurde offensichtlich mit roter Sprühfarbe aufgetragen. Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. In der Kleinstadt an der Elbe wurde in diesem Jahr eine regelrechte Serie von rechtsextremer Propaganda mit nahezu 30 Delikten registriert.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 300,00.