• Hakenkreuz und SS-Rune im öffentlichen Raum

    Ein engagierter Bürger entdeckt an einer Bank am Wanderrastplatz Hasenwerder/Elberadweg in Coswig mehrere, neonazistische Schmierereien die mit einem weißen Permanentmarker aufgetragen wurden. Darunter ein Hakenkreuz, eine Doppelsigrune, die rechtsextreme Parole „Zecke verrecke“ und den Zahlencode „88“ in mehrfacher Ausführung. Zudem befand sich auf der Bank der Schriftzug „AfD“. Strafanzeigen wegen Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung wurden erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.

  • Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.