• Verurteilung wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Demnach soll eine 52-jährige Person die verbotene Parole "Deutschland erwache" in einem Facebook-Kommentar verwendet haben. Es wurde eine Geldstrafe via Strafbefehl verhängt. Die Tat geschah am 30. August 2024.

  • Zahlung einer Geldstrafe wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) eine Geldstrafe nach § 153a I StPO fällig wurde. Demnach soll eine 33-jährige Person unerlaubt NS-Devotionalien eingeführt haben. Die Tat geschah im Dezember 2022.

  • Anzeige wegen §241 (Bedrohung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §241 (Bedrohung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Zukünftige Jugendhilfeeinrichtung mit fremdenfeindlicher Parole beschmiert

    Nach Erkenntnissen vom Projekt GegenPart haben bislang unbekannte Täter das Gebäude einer geplanten Jugendhilfeeinrichtung in Mosigkau mit der Parole „Ausländer raus!“ besprüht. Auch die Mitteldeutsche Zeitung berichtete von der Sachbeschädigung, der polizeiliche Staatschutz habe demnach die Ermittlungen aufgenommen. Dieser Tat ging eine Debatte im Ortsteil voraus, in dem sich u. a. die in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ ausgewiesene AfD gegen die Einrichtung positioniert hatte .

  • Neonazistischer „Streifgang“ & Flyerverteilung

    Laut Selbstbezichtigung führt der Stützpunkt „Anhalt“ der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ einen sogenannten „Streifgang“ im Dessauer Ortsteil Kochstedt durch und will dabei auch Flyer mit dem Slogan „Stoppt den linken Terror in Deutschland!“ verteilt haben. Aktionen wie diese dienen dazu sich als Ordnungsmacht zu inszenieren und Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Zugleich ist dies auch als neonazistische Raumnahmestrategie einzuordnen.