• Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 100€.

  • Rassistische Berichterstattung & Flyerverteilung

    Die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ veröffentlich auf ihrer Homepage einen Artikel mit der Überschrift „Keine Asylkaschemme in Mosigkau“ und instrumentalisiert in rassistischer Manier die Diskussion um eine mögliche Jugendhilfeeinrichtung in dem Dessauer Ortsteil. Schon in der jüngsten Vergangenheit hatten die Neonazis vom „III. Weg“ immer wieder gegen solche Einrichtungen in der Region mobil gemacht. Zudem seien laut Selbstbezichtigung Flyer mit der Parole „Kriminelle Ausländer raus!“ verteilt worden. Dies ist Teil einer rassistischen Kampagne, in der in der Logik der extremen Rechten alle Menschen mit Migrationsbiographie per se zu „Kriminellen“ stigmatisiert werden sollen.  

  • Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Berufungsverfahren wegen rechtsextremer Propagandadelikten

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, steht ein 46-Jähriger Mann in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im August und September 2020 in mindestens 9 Fällen Hakenkreuze in den Lack von Fahrzeugen geritzt zu haben und zudem ein Jahr später mehrere Hakenkreuze und die Parole „Sieg Heil“ in das Gästebuch einer Dessauer Kirche eingetragen zu haben. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hatte den Angeklagten freigesprochen, weil seine Täterschaft nicht hinreichend bewiesen sei. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft nun Berufung ein.