Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Neonazistische Flyeraktion & Selbstinszenierung
Laut Selbstbezichtigung hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ in Wolfen homophobe Flyer mit der Parole „Familien schützen! Homopropaganda stoppen!“ verteilt. Diese Aktion reiht sich in einer ganze Folge von homophoben Aktivitäten der Neonazis in der Region ein.
Neonazistisches Plakat als Einschüchterungsversuch
An der Tür des Frauenzentrums Wolfen wird ein homophobes Plakat mit der Aufschrift „Gesunde Familien statt Homopropaganda“ der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg festgestellt. Auf Grund der Tatsache, dass das neonazistische Propagandamedium mit Klebeband angebracht wurde ist von einer gezielten Provokation, womöglich aus einer antifeministischen Motivation heraus, auszugehen. Darauf deutet auch der Umstand hin, dass an diesem Tag im Frauenzentrum eine Lesung mit einer schwarzen Autorin stattfand.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist.
Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Neonazistische Berichterstattung
Die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ hat auf ihrer Homepage einen Post veröffentlicht, in dem das „Bündnis Dessau Nazifrei“ diskeditiert und in die Nähe linksextremer Gewalt gerückt wird, obwohl Nazifrei von Anbeginn einen gewaltfreien Aktionskonsens hat. Die Neonazis vom „III. Weg“ wollen damit offenbar von ihrer eigenen, militanten und gewaltaffinen Ausrichtung ablenken, die ihnen - im Gegensatz zum Bündnis Dessau Nazifrei - seit Jahren eine Nennung im Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt beschert.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.