Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Neonazis trainieren Kampfsport
Laut Selbstbezichtigung führt die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ein Kampfsporttraining durch. Solche Trainings sind in Zusammenhang mit Aktionen der Partei wie sogenannten „Streifgängen“ zu denken, die die Neonazis nutzen um sich als Ordnungsmacht zu inszenieren. Schlussendlich bedeuten Neonazis mit Gewaltkompetenz immer eine größere Bedrohung für alle, die nicht in deren Weltbild passen.
Hakenkreuz und Doppelsigrune im öffentlichen Raum
In Aken wurde an einer Elementmauer des Skateparks (Am Russendamm) ein mit schwarzer Sprühfarbe aufgetragenes Hakenkreuz sowie eine Doppelsigrune festgestellt. Das Hakenkreuz hat demnach eine geschätzte Größe von 20 mal 20 cm und die Doppelsigrune eine Höhe von ca. 10 cm. Zudem konnte an der gleichen Mauer ein Aufkleber mit der Aufschrift „FCK Antifa“ identifiziert werden. Eine Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. In der Kleinstadt an der Elbe ist seit Jahresbeginn eine regelrechte Serie von rechtsextremer Propaganda mit bislang mindestens 15 bekanntgewordenen Delikten festzustellen.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Beschädigung von Wahlplakaten durch rechtsextreme Aufkleber
In Aken wurde in der Nähe des Schützenplatzes festgestellt, dass ein Großplakat zu den bevorstehenden Kommunal- und Europawahlen von Bündnis 90/Die Grünen mit rechtsextremen Botschaften in Form von Aufklebern beschädigt wurde. Ein Aufklebermotiv zeigt so die Parole „FCK Antifa“ und ist u. a. beim einschlägigen, neonazistischen Shoppingportal „Druck 88“ zu beziehen. Der andere Aufkleber ist indes mit dem Spruch „National Stolz!!!“ versehen und zeigt eine militant wirkende männliche Person im Vordergrund, die sich einer anonymisierten Masse mit Regenbogenfahnen in den Weg stellt. Bei dieser rechtsextremen Bildersprache verwundert es nicht, dass beide Motive und das ebenfalls verklebte „FCK GRN“ ebenso beim…
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 20€.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Hakenkreuz im öffentlichen Raum
In Aken konnte auf einem Papierkorb in der Köthener Straße unmittelbar vor einer Bäckerei ein mit schwarzen Permanentmarker aufgetragenes Hakenkreuz festgestellt werden. Das inkriminierte Symbol hatte demnach eine geschätzte Größe von 4 mal 4 cm. Eine Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. In der Kleinstadt an der Elbe musste nur zwei Tage zuvor eine „Sieg Heil“-Schmiererei registriert werden.