Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 200€.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Hakenkreuze im öffentlichen Raum
In Aken wurden an einer an der Glasscheibe der Bushaltestelle „Aken Grundschule“ in der Burgstraße zwei Hakenkreuze festgestellt, die mit einem roten Permanentmarker aufgetragen wurden. Das eine inkriminierte Symbol hatte dabei einen Umfang von 7 mal 7 cm und war zudem mit dem rechtsextremen Buchstabencode „H H“ für „Heil Hitler“ versehen. Das andere Hakenkreuz hat einen Umfang von geschätzten 10 mal 10 cm. An der gleichen Glasscheibe fand sich zudem die Parole „Zecke verrecke“ und die Aufschrift „AFD mit Herz!“.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Neonazistische Störung einer Gedenkveranstaltung
Laut Selbstbezichtigung hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ eine Gedenkveranstaltung zum 08. Mai, mithin als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus bekannt, in der Lutherstadt akustisch gestört. Zu diesem Gedenken hatte unter anderem der Jugendverband „Solid“ der Partei Die Linke aufgerufen. In einem vom „III. Weg“ veröffentlichten Clip zur Störung ist u. a. zu sehen, wie die Neonazis Plakate die das Gedenken im öffentlichen Raum bewerben, abreißen. Zudem heißt es auf der Homepage der Kleinstpartei in geschichtsrevisionistischer und NS-glorifizierender Manier dazu: „Die Liebe zu unserem Vaterland verpflichtet zu Treue und Disziplin. Wir kapitulieren nicht vor einem kranken Zeitgeist mit all…
Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.