• Verurteilung wegen §86a StGB

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Eine 20 Jahre alte und eine 24 Jahre alte Person sollen auf offener Straße „Heil Hitler“ gerufen haben. Es wurde eine Verurteilung gemäß Jugendstrafrecht sowie eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 8. April 2023.

  • Verurteilung wegen §86a StGB

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Eine 17 Jahre alte Person soll in einem Schulgebäude den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Verwarnung mit Auflage gemäß Jugendstrafrecht festgesetzt. Die Tat geschah am 16. November 2022.

  • Verurteilung wegen §86a StGB

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Eine 59 Jahre alte Person soll auf offener Straße den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 30. Dezember 2022.

  • Verurteilung wegen §86a StGB

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Eine 59 Jahre alte Person soll bei Facebook die NS-Parole "Deutschland erwache" verbreitet haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 40Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 01. Mai 2023.

  • Verurteilung wegen §86a StGB

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Eine 41 Jahre alte Person soll auf offener Straße "Heil Hitler" gerufen haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 75 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 30. November 2023.

  • Verurteilung wegen §86a StGB

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Ein 43 Jahre alter Mann soll eine Fotomontage mit SS-Runen bei Facebook veröffentlicht haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 26. April 2021.

  • Verurteilung wegen §86a StGB

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist. Ein 23 Jahre alter Mann soll "Migranten beschimpft und den Hitlergruß gezeigt "Heil Hitler" und "Sieg Heil" gerufen haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten zur Bewährung festgesetzt. Die Tat geschah am 19. Dezember 2022.

  • Neonazistische Propaganda im öffentlichen Raum

    In Aken wird ein Aufkleber der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ festgestellt. Auf dem Motiv ist die Parole „Keine Macht den Drogen! Stärke durch Disziplin!“ zu lesen. Damit wollen die Neonazis sich zum einem als Law & Ordner-Kämpfer gegen Drogenmissbrauch inszenieren – der übrigens in rechtsextremen Kreisen auch Gang und Gäbe ist -  und leiten zum anderen daraus ein disziplinierendes Männlichkeitsbild ab, mit dem bereits im historischen Nationalsozialismus argumentiert wurde. In  der Kleinstadt an der Elbe worden in letzter Zeit immer wieder Propagandadelikte vom „III. Weg“ festgestellt.