• Hakenkreuz im öffentlichen Raum

    An der ehemaligen Grundschule (Straße des Friedens ) wird ein stilisiertes Hakenkreuz festgestellt. Das inkriminierte Symbol hat dabei einen Umfang von ca. 20 mal 20 cm und wurde offensichtlich mit roter Sprühfarbe aufgetragen. Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. In der Kleinstadt an der Elbe wurde in diesem Jahr eine regelrechte Serie von rechtsextremer Propaganda mit nahezu 30 Delikten registriert.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 300,00.

  • Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Rechtsextreme Propagandaserie im öffentlichen Raum

    Im Dessauer Stadtteil Ziebigk wird eine rechtsextreme Propagandaserie festgestellt, die in Qualität und Quantität bemerkenswert ist. An mindestens 9 Standorte finden sich demnach neonazistische Aufkleber und Graffiti, die inhaltlich zudem ein breites Spektrum innerhalb der extrem rechten Szene bedienen. Es ist offensichtlich, dass mit dem Kürzel „NS-Zone“ auf einem der Aufklebermotive ein positiver Bezug zum historischen Nationalsozialismus hergestellt werden soll. Dafür spricht auch die verwendete Farbkombination Schwarz-Weiß-Rot die in der rechtsextremen Ikonographie eine ideologisch aufgeladene Bedeutung hat. Die durchgestrichenen Piktogramme reihen sich in diese Bildsprache ein. So soll die „Black Lives Matter“ – Bewegung diskreditiert werden oder sich mit durchgestrichenen…

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 400,00.