• Neonazistische Aufkleber im öffentlichen Raum

    Im Rahmen eines Vor-Ort-Monitorings konnten in der Lutherstadt gleich mehrere rechtsextreme Aufkleber festgestellt werden. So am Wittenberger Hauptbahnhof das geschichtsrevisionistische Motiv „Befreie Dich vom Schuldkult“ und ein Werbeaufkleber zum neonazistischen Shoppingportal „akivde“. In der Innenstadt konnten demnach die Motive „Kommunismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“, zu beziehen unter anderem auf der extrem rechten Plattform „Volksaufklärung“, ein Aufkleber mit der rassistischen Parole „Thank You for not Mixing“, ein Aufkleber mit dem Spruch „Hier gilt Rechts vor Links“ (Druck 88) und ein Aufkleber auf dem groß „Scheiß System“ prangt und der dort abgedruckte QR-Code auf die Webside der neonazistischen Kleinstpartei „Der…

  • Bekenntnis-Graffiti zur rechtsextremen AfD und rassistische Parole

    An einer Mauer am Wittenberger Hauptbahnhof wird ein mit blauer Sprühfarbe aufgetragenes, positives Bekenntnis zur in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextremen Bestrebung“ eingestuften AfD festgestellt. Offenbar mit der gleichen Farbe aufgetragen, wurde zudem gleich daneben die rassistische Parole „Ausländer raus !“ identifiziert.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.

  • Neonazistischer Infostand & Flyerverteilung

    Laut Selbstbezichtigung hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ einen Infostand in der Zerbster Innenstadt durchgeführt und zudem Flyer in Briefkästen verteilt. Dies ist insofern ungewöhnlich, als dass die III. Weg-Aktivisten der Partei in der Region, anders als beispielsweise in Sachsen, bislang immer bemüht waren, klandestin aufzutreten und möglichst wenige persönliche Informationen preiszugeben. Dass ist aber bei einem Infostand, der zumindest per Sondernutzung der entsprechende Ordnungsbehörde angezeigt werden muss, nur bedingt möglich, wenngleich die Gesichter am Infostand im entsprechenden Post auf der „III. Weg“-Homepage verpixelt wurden.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 200,00.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einem Gebäude und es entstand ein Sachschaden von € 200,00.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.