Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum
Auf einem Zigarettenautomaten wird ein Aufkleber der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ mit dem Slogan „Europa pelzfrei“ festgestellt. Das kann als Versuch der Kleinstpartei verstanden werden, sich als Kämpferin für den Tierschutz zu inszenieren.
Aktion der Identitären Bewegung
Die rechtsextreme Identitäre Bewegung stellt in der Nacht zum 31.10. ein Schild mit „95 Thesen zur Remigration“ an der Wittenberger Schlosskirche auf. Der Begriff der Remigration gehört in den Baukasten rechtsextremer Tarnbegriffe, schlussendlich ist er auch nur eine weniger bedrohliche Variante der altbekannten Forderung „Ausländer raus.“ Mit der Aktion soll Bezug auf die 95 Thesen, die Martin Luther einst an die Tür der Kirche schlug genommen werden. Im Gegensatz zur am selben Tag stattfindenden Demonstration, die ebenfalls 95 neue Thesen aufstellen will, sind die jungen Rechtsextremen auch dazu in der Lage zwischen Thesen und Forderungen zu unterscheiden.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum
In der Nähe einer Kirche in Aken wird ein Aufkleber der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ mit dem Slogan „Europa pelzfrei“ festgestellt. Das kann als untauglicher Versuch der Kleinstpartei verstanden werden, sich als Kämpferin für den Tierschutz zu inszenieren. In Aken werden immer wieder Propagandaträger der Kleinstpartei registriert.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Rassistischer Post & Flyeraktion
In einem rassistischen Post der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“, der mit „Remigration statt Überfremdung in Aken (Elbe)“ überschrieben ist, rühmen sich die Rechtsextremisten damit, in der Kleinstadt an der Elbe Flyer mit der Parole „Kriminelle Ausländer raus“ in Briefkästen verteilt zu haben. Dies ist Teil einer rassistischen Kampagne, in der in der Logik der extremen Rechten alle Menschen mit Migrationsbiographie per se als „kriminell“ stigmatisiert werden sollen. Und da der Anteil von geflüchteten Menschen und ohne deutschen Pass in Aken verschwindend gering ist, kann diese Aktion nur als Raumnahme und Versuch der Reviermarkierung verstanden werden.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.