Verurteilung wegen § 86a & §185 StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 185 (Beleidigung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 31 Jahre alte Person soll Polizeibeamte beleidigt, "Sieg Heil" gerufen und den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 17. April 2023.
Verurteilung wegen § 86a & §185 StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 185 (Beleidigung) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 42 Jahre alte Person soll einen Migranten beleidigt und den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr zur Bewährung festgesetzt. Die Tat geschah am 15. Juni 2023.
Verurteilung wegen § 86a
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 54 Jahre alte Person soll den Hitlergruß gezeigt haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 05. August 2023.
Verurteilung wegen § 86a StGB
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 43 Jahre alte Person soll ein Hakenkreuzvideo bei Whatsapp verbreitet haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 75 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 22. Dezember 2023.
Verurteilung wegen § 86a
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 49 Jahre alte Person soll die SA-Parole "Deutschland Erwache" bei Facebook verbreitet haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 75 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 14. November 2023.
Verurteilung wegen § 86a StGB, § 52 WaffG
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen wegen Paragraph § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 52 WaffG (Unerlaubter Waffenbesitz) ein Urteil gesprochen worden ist. Eine 42 Jahre alte Person soll Hakenkreuzbilder in einer WhatsApp Gruppe geteilt und eine Schrotflinte besessen haben. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen festgesetzt. Die Tat geschah am 20. Juli 2023.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.