Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Zukünftige Jugendhilfeeinrichtung mit fremdenfeindlicher Parole beschmiert
Nach Erkenntnissen vom Projekt GegenPart haben bislang unbekannte Täter das Gebäude einer geplanten Jugendhilfeeinrichtung in Mosigkau mit der Parole „Ausländer raus!“ besprüht. Auch die Mitteldeutsche Zeitung berichtete von der Sachbeschädigung, der polizeiliche Staatschutz habe demnach die Ermittlungen aufgenommen. Dieser Tat ging eine Debatte im Ortsteil voraus, in dem sich u. a. die in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ ausgewiesene AfD gegen die Einrichtung positioniert hatte .
Neonazistischer „Streifgang“ & Flyerverteilung
Laut Selbstbezichtigung führt der Stützpunkt „Anhalt“ der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ einen sogenannten „Streifgang“ im Dessauer Ortsteil Kochstedt durch und will dabei auch Flyer mit dem Slogan „Stoppt den linken Terror in Deutschland!“ verteilt haben. Aktionen wie diese dienen dazu sich als Ordnungsmacht zu inszenieren und Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Zugleich ist dies auch als neonazistische Raumnahmestrategie einzuordnen.
Hakenkreuz im öffentlichen Raum
In Aken (Elbe) wurde auf dem Parkplatz eines Supermarktes ein stilisiertes Hakenkreuz festgestellt. Das Symbol wurde dabei offenbar mit einem blauen Permanentmarker an der Plexiglasscheibe der Einkaufswagenüberdachung aufgetragen und hat einen Umfang von ca. 5x5 cm. Eine Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt. Bereits zwei Tage zuvor wurden zwei Hakenkreuze an einer Akener Bushaltestelle zur Anzeige gebracht.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum
An einem Hinweisschild am „Nolopp-Denkmal“ in Aken wird ein Aufkleber der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ mit dem Slogan „Europa pelzfrei“ festgestellt. Das kann als Versuch der Kleinstpartei verstanden werden, sich als Kämpferin für den Tierschutz zu inszenieren. Das gleiche Motiv wurde nur zwei Tage zuvor bereits an einem Zigarettenautomaten in der Köthener Straße ausgemacht .
Neonazistisches Plakat im öffentlichen Raum
An einer Bushaltestelle direkt vor der örtlichen Sekundarschule wird ein teilentferntes Plakat der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ festgestellt, dass die so genannte „AG Körper und Geist“ bewirbt. Hier wird ein szenetypisches Bild von Männlichkeit zur Schau gestellt und zudem einer neonazistischen Selbstoptimierung das Wort geredet.
Hakenkreuze im öffentlichen Raum
In Aken (Elbe) wurden an der Bushaltestelle „An der Grundschule“ (Burgstraße) zwei stilisierte Hakenkreuze festgestellt. Das eine Symbol wurde dabei offenbar mit einem gelben Permanentmarker an einer Glasscheibe aufgetragen und hat einen Umfang von ca. 7x7 cm, während das andere einen Umfang von ca. 10x10 cm aufwies und mit einem spitzen Gegenstand in einen grünen Pfeiler des Wartehäuschens eingeritzt wurde
Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.