Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einem Bahnhof.
Neonazistische Aufkleber und Graffitis am Rande von Demokratiefest
Just an dem Tag, als der Verein Buntes Roßlau die 9. Auflage des Demokratiefestes „Roßlau rockt für Vielfalt und Toleranz“ auf dem hiesigen Schillerplatz durchführt, werden dort und in der unmittelbaren, räumlichen Nähe Dutzende neonazistische Aufkleber und einige rechtsextreme Graffiti festgestellt. Dies verwundert kaum, hatte doch die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ im Stile eine Raumnahmestrategie nur zwei Tage zuvor im Netz gegen das Fest gehetzt.
Neonazistisches Sommerfest
Laut Selbstbezichtigung hat der „Stützpunkt Anhalt“ der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ in der Region ein so genanntes „Sommerfest“ durchgeführt. Solche Aktivitäten dienen der Stärkung der Binnenidentität und sollen zugleich als Mitgliederwerbung fungieren. Auf einem Foto zum Post sind indes 15 junge Männer zu sehen, deren Gesichter verpixelt sind und die teils mit freiem Oberkörper Sport treiben.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einem Bahnhof.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einem Bahnhof und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.
Neonazistische Raumnahmeinszenierung im Vorfeld eines Demokratiefestes
Nur zwei Tage bevor der Verein Buntes Roßlau sein Demokratiefest „Roßlau rockt für Vielfalt und Toleranz“ auf dem Schillerplatz durchführen möchte , veröffentlichte die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ und deren Jugendorganisation „Nationalrevolutionäre Jugend“ (NRJ) auf ihrem Telegram-Kanal einen Beitrag, der mit den Schlagwörtern „Normal! Weiß! Hetero!“ überschrieben ist. Auf dem Foto zum Post sind 8 handgezählte Neonazis, darunter auch Kinder, zu sehen die sich um eine „III. Weg“-Fahne mit durchgestrichener Regenbogenfahne auf dem Schillerplatz gruppiert haben. Also jenem Ort, der 48 Stunden später demokratisch genutzt werden soll.
Infostand der rechtsextremen AfD
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Extrem rechten Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt“ geht hervor, dass die in Sachsen-Anhalt vom hiesigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuften AfD einen Infostand in der Bachstadt durchgeführt hat.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einem Bahnhof.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einer Mauer und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße.