Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine 24-jährige Person soll dabei ein Treppenhaus mit Hakenkreuzen bemalt haben.
Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine 37-jährige Person soll dabei die verbotene NS-Parole "Alles für Deutschland" auf Facebook gepostet haben.
Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine 19-jährige Person soll dabei einen "Sieg Heil"-Kommentar auf TikTok gepostet haben.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einem Parkplatz.
Neonazistische Aufkleber im öffentlichen Raum
An der Bushaltestelle Neu-Tornau werden zwei neonazistische Aufkleber festgestellt. Das Motiv „Klagt nicht, kämpft!“ kann nur als Handlungsaufforderung mit appellativen Charakter der extrem rechten Szene verstanden werden, auch mit Gewalt politische Ziele durchzusetzen. Zudem ist die Ikonographie des Aufkleber durch die Farbkombination schwarz/weiß/rot geprägt, die in der Szene ideologisch aufgeladen ist und als Erkennungsmerkmal nach Innen und Außen fungiert. Das Motiv ist u. a. beim neonazistischen Versandhandel „Druck 88“ zu beziehen. Der Aufkleber mit der Parole „Abschieben verhindert Straftaten“ unterstellt Menschen mit Migrationsbiographie quasi pauschal und ohne Differenzierungen in einem rassistischen Subtext, kriminell zu sein.
Infostand der rechtsextremen AfD
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Extrem rechten Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt“ geht hervor, dass die in Sachsen-Anhalt vom hiesigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuften AfD einen Infostand in der Innenstadt durchgeführt hat.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße.
Anzeige wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 1.000,00.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einem Bahnhof.