• Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat fand an einer Turnhalle statt und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.

  • Anzeige wegen § 130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen § 130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist.

  • Neonazistischer Infostand im öffentlichen Raum

    Laut Selbstbezichtigung hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ auf dem Köthener Marktplatz einen Infostand durchgeführt. Vor allem seit „Der III. Weg“ im Juli letzten Jahres einen so genannten „Stützpunkt Anhalt“ gründete, scheinen die Neonazis  verstärkt die Öffentlichkeit zu suchen.

  • Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum

    In der Waldstraße wird ein Aufkleber der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ mit dem Aufdruck „Antifa-Banden zerschlagen!“ festgestellt. Der Aufkleber ist indes nicht nur als offener Gewaltaufruf zu lesen. Vielmehr herrscht in der extrem rechten Szene mit einem verkürzten Freund-Feind-Schema der Duktus vor, dass alle die nicht für neonazistische Ideologiefragmente eintreten, der Feind sind.