• Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund des Verbreitens rechter Lieder auf Soundcloud ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist.

  • Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund von "Sieg-Heil"-Kommentaren in einem Whatsapp-Chat ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) gesprochen worden ist.

  • Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund von Hakenkreuzbildern in einer WhatsApp-Gruppe ein Strafbefehl wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) erlassen worden ist.

  • Verurteilung wegen §223 StGB (Körperverletzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass wegen eines versuchten Angriffes auf Migrant:innen, ausländerfeindlicher Beleidigungen, Hitlgergrüßen sowie "Sieg Heil"-Rufen ein Urteil gesprochen worden ist.

  • Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist.

  • Anzeige wegen §192a (Verhetzende Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §192a (Verhetzende Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist.