• Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist.

  • Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist.

  • Kleiderspende von Neonazis

    Laut Selbstbezichtigung spendet die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ Kleidung an eine wohltätige Organisation um sich als soziale Akteurin zu inszenieren.

  • Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist.

  • Verurteilung wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass aufgrund des Vorzeigens rechtsextremer Tattoowierungen ein Urteil wegen Paragraph §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) beantragt worden ist.