• Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 50,00.

  • Neonazistische Aufkleber als Provokation

    In der Nähe des AZ (Alternatives Zentrum) in der Dessauer Innenstadt werden gleich mehrere neonazistische Propagandaträger entdeckt. Auf Grund der räumlichen Nähe zum AZ ist dabei von einer gezielten Provokation auszugehen. Auf dem einem Aufkleber ist eine stilisierte Karte des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 zu sehen, versehen mit der Parole „Das ganze Deutschland soll es sein“. Dieses Motiv ist demnach ausschließlich in einschlägigen, rechtsextremen Internetversänden wie „Druck 18“ zu beziehen. Überdies wurde ein rassistischer Aufkleber mit dem Spruch „Ku Klux Klan – Weisse Macht – Tradition seit 1925“ festgestellt. Dieses Motiv gibt es u. a. beim Neonaziversand…

  • Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum

    In der Nähe des Alternativen Zentrums (AZ) in der Dessauer Innenstadt wird ein rechtsextremer Aufkleber mit dem Slogan „Lieber Kernkraft statt Flüchtlingsstrom“ festgestellt. Damit werden direkt oder indirekt gleich zwei Narrative der extrem rechten Szene miteinander verbunden, und zwar die faktische Leugnung der Gefahren, die von der Atomkraft ausgehen können und die rassistisch aufgeladene Erzählung von einer angeblichen „Umvolkung“.  Dieser Aufkleber ist in einschlägigen, neonazistischen Internetversänden wie bspw. „Druck88“ zu beziehen. Nur einen Tag später werden in AZ-Nähe weitere rechtsextreme Aufkleber dokumentiert.

  • Hakenkreuze in ehemaliger Sekundarschule

    In der nicht öffentlichen Facebookgruppe „Aken unter sich“ wurde ein geteilter Post der Facebookgruppe „Lost Places Sachsen-Anhalt“ wahrgenommen, der mehrere Fotos der ehemaligen Sekundarschule in Aken (Straße des Friedens) zeigt. Auf einen dieser Fotos sind drei gut zuerkennende Hakenkreuze zu sehen, die offenbar mit brauner und schwarzer Sprühfarbe aufgetragen worden. Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.

  • Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von € 500,00.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt. Es entstand ein Sachschaden von € 300,00.