• Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 38-jähriger Angeklagter auf der Plattform Facebook die verbotene NS-Parole "Alles für Deutschland" eingestellt hat. Es erging eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 19-jähriger Angeklagter auf der Plattform TikTok einen "Sieg Heil"-Kommentar eingestellt hat. Es erging eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 26-jähriger Angeklagter auf der Plattform YouTube ein Profilbild mit Hakenkreuz eingestellt hat. Es erging eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 17-jähriger Angeklagter mehrmals auf der Straße "Sieg Heil" gerufen hat. Es erging ein Schuldspruch mit Arbeitsauflagen.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 37-jähriger Angeklagter u. a. mehrmals in der Öffentlichkeit "Sieg Heil" gerufen hat. Es erging eine Freiheitsstrafe von acht Monaten ausgesetzt auf Bewährung.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 26-jähriger Angeklagter offen eine Hakenkreuztätowierung gezeigt hat. Es erging eine Freiheitsstrafe von einem Jahr.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 24-jähriger Angeklagter in einem Treppenhaus mehrere Hakenkreuze gemalt hat. Es erging eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 265a (Erschleichen von Leistungen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 265a (Erschleichen von Leistungen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 38-jähriger Angeklagter ohne gültigen Fahrschein öffentlichen Verkehrsmittel nutzte und auf dem Bahnhof gegenüber Polizeibeamten den Hitlergruß gezeigt hat. Es erging eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 185 (Beleidigung) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 44-jähriger Angeklagter einen jordanischen Arzt mit den Worten "Alles Kanacken hier" rassistisch beleidigt und zudem den Hitlergruß gezeigt hat. Es erging eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten ausgesetzt auf Bewährung.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 18-jähriger Angeklagter auf einem Bahnhof den Hitlergruß gezeigt und "Sieg Heil" gerufen hat. Es erging eine Verwarnung mit Geldauflage.