• Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) eine Verfahrenseinstellung mit erzieherischen Maßnahmen erfolgte (§ 45 II JGG). Eine damals 16-jährige Person soll dabei auf der Plattform "TikTok" die verbotene NS-Parole "Deutschland erwache" gepostet haben.

  • Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Zwei damals Tatverdächtige (25 und 26 Jahre) sollen dabei öffentlich hörbar in einem Garten "Sieg Heil" skandiert haben.

  • Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage erhoben wurde. Zwei damals 15-jährige Tatverdächtige sollen dabei an einem Skaterpark Hakenkreuzschmierereien angebracht haben.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 22-jähriger Angeklagter auf der Plattform "Tinder" den verbotenen Hitlergruß gepostet. Es erging eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen.

  • Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage erhoben wurde. Ein 45-jähriger Tatverdächtiger soll dabei in einem Supermarkt den verbotenen Hitlergruß gezeigt haben.

  • Verurteilung wegen § 185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 185 (Beleidigung) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein damals 15-jähriger Angeklagter im Unterricht gegenüber einer ägyptisch stämmigen Lehrerin geäußert haben soll: "Geh zurück in dein Land". Es erging ein Schuldspruch mit Arbeitsauflagen.

  • Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage erhoben wurde. Ein damals 15-jähriger Tatverdächtiger soll dabei an mehreren Fassaden Hakenkreuzschmierereien angebracht haben.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein damals 44-jähriger Angeklagter in der Öffentlichkeit den verbotenen Hitlergruß gezeigt und zudem gegenüber zwei Migranten "Sieg Heil" skandiert hat.

  • Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein damals 17-jähriger Angeklagter in einer WhatsApp-Gruppe Hakenkreuzbilder gepostet hat. Es erging ein Schuldspruch mit Arbeitsauflagen.

  • Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage vor dem Jugendgericht erhoben wurde. Ein 16-jähriger Tatverdächtiger soll dabei im Schulunterricht "Sieg Heil" skandiert haben.