• Verurteilung wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Verurteilung wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 € erfolgte. Eine 66-jährige Person soll dabei einen gegen Migrant:innen gerichteten Videobeitrag auf Facebook rassistisch und fremdenfeindlich kommentiert haben.

  • Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 185 (Beleidigung) eine Verfahrenseinstellung mit erzieherischen Maßnahmen erfolgte (§ 45 II JGG). Eine 15-jährige Person soll dabei im Schulunterricht rassistische und beleidigende Äußerungen getätigt haben.

  • Anklageerhebung wegen Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage erhoben wurde. Eine 17-jährige Person soll dabei auf Instagram ein Foto mit einem Hitlergruß eingestellt haben.

  • Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung) eine Einstellung des Verfahrens mit erzieherischen Maßnahmen (§ 45 II JGG) erfolgte. Eine 14-jährige Person soll dabei ein Hakenkreuzbild und eines mit der Aufschrift "Juden werden hier nicht bedient" in eine WhatsApp-Gruppe eingestellt haben.

  • Anklageerhebung wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) eine Anklageerhebung erfolgte. Eine 22-jährige Person soll dabei in der Öffentlichkeit "Sieg Heil"-Rufe getätigt haben.

  • Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine 24-jährige Person soll dabei ein Treppenhaus mit Hakenkreuzen bemalt haben.

  • Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine 37-jährige Person soll dabei die verbotene NS-Parole "Alles für Deutschland" auf Facebook gepostet haben.

  • Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine 19-jährige Person soll dabei einen "Sieg Heil"-Kommentar auf TikTok gepostet haben.

  • AfD-Ortsbürgermeister mit Neonazivergangenheit vertritt rechtsextremes „Compact“- Magazin vor dem Bundesverwaltungsgericht

    Am 10. und 11. Juni 2025 verfolgte das Projekt GegenPart intensiv das Hauptsacheverfahren um das etwaige Compact-Verbot am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Von besonderem Interesse: Laurens Nothdurft, einer der Prozessbevollmächtigten des Compact-Herausgebers Jürgen Elsässer  und seines Zeichens Ortsbürgermeister von Roßlau mit Neonazivergangenheit . Den Prozess in Leipzig nutzte Nothdurft als Bühne, sollte doch dort geklärt werden, ob das rechtsextreme Magazin und die angeschlossenen Medienkanäle mit Hilfe des Vereinsrechts verboten werden können.

  • AfD-Ortsbürgermeister mit Neonazivergangenheit vertritt  JA-Aktivisten anwaltlich

    Wie die Plattform „Endstation Rechts“ berichtete, hat Laurens Nothdurft, seines Zeichens AfD-Ortsbürgermeister von Roßlau mit Neonazivergangenheit den Aktivisten Steven Hellmuth aus Köthen anwaltlich vertreten. Hellmuth war bis zu deren Auflösung Vorstandmitglied der AfD-Jugendorganisation „Jungen Alternative“ in Sachsen-Anhalt. Zuletzt sorgte der Köthener im September 2024 für Schlagzeilen, als er zur Wahlparty der Brandenburgischen AfD zusammen mit anderen ein ausländerfeindliches Lied mitsang und zudem ein Schild mit der Aufschrift „Millionenfach abschieben!“ zeigte.