Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 185 (Beleidigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 185 (Beleidigung) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 44-jähriger Angeklagter einen jordanischen Arzt mit den Worten "Alles Kanacken hier" rassistisch beleidigt und zudem den Hitlergruß gezeigt hat. Es erging eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten ausgesetzt auf Bewährung.
Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraphen 130 (Volksverhetzung) und 185 (Beleidigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 130 (Volksverhetzung) und 185 (Beleidigung) eine Verfahrenseinstellung mit erzieherischen Maßnahmen erfolgte (§ 45 II JGG). Eine 15-jährige Person soll sich dabei in der Hofpause mit der Parole „Fuck all Niggars“ rassistisch geäußert haben.
Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 240 (Nötigung), Paragraph 185 (Beleidigung) und Paragraph 303 (Sachbeschädigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 240 (Nötigung), 185 (Beleidigung) und 303 (Sachbeschädigung) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Ein damals 50-jähriger Tatverdächtiger soll dabei einen dunkelhäutigen Postboten rassistisch als "Scheiß Kanake" bedroht und beleidigt und zudem dessen Brille beschädigt haben.
Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 240 (Nötigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 240 (Nötigung) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine damals 57-jährige Person soll dabei bei einer Mitarbeiterin einer Asylunterkunft angerufen und geäußert haben, dass er "alle Asylanten killen" werde.
Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage vor dem Jugendgericht erhoben wurde. Ein 16-jähriger Tatverdächtiger soll dabei eine andere Person mehrmals u. a. homophob beleidigt haben.
Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einer Wohnung.
Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einem Gehweg.
Anzeige wegen Paragraph 192a (Verhetzende Beleidigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 192a (Verhetzende Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einer Wohnung.
Anzeige wegen Paragraph 192a (Verhetzende Beleidigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 192a (Verhetzende Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße.
Anzeige wegen Paragraph 185 (Beleidigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 185 (Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einer Freizeiteinrichtung.