Verurteilung wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Verurteilung wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 € erfolgte. Eine 66-jährige Person soll dabei einen gegen Migrant:innen gerichteten Videobeitrag auf Facebook rassistisch und fremdenfeindlich kommentiert haben.
Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 185 (Beleidigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 185 (Beleidigung) eine Verfahrenseinstellung mit erzieherischen Maßnahmen erfolgte (§ 45 II JGG). Eine 15-jährige Person soll dabei im Schulunterricht rassistische und beleidigende Äußerungen getätigt haben.
Neonazistische Mobilisierung und Beleidigungen am Rande von CSD
An einem erstmals in Wittenberg stattfindenden CSD (Christopher Street Day) durch die Innenstadt beteiligten sich laut Mitteldeutscher Zeitung (MZ) ca. 460 Menschen. Die Organisator:innen zeigten sich ob dieser Zustimmung bei der Premiere mehr als zufrieden. An einer zeitgleich stattfindenden Gegendemo der neonazistischen JN (Junge Nationalisten – Jugendorganisation der Partei „Die Heimat), die vom Hauptbahnhof startete, nahmen 70 Rechtsextremisten teil, darunter der JN-Aktivist Jonas Zarrad aus der Lutherstadt, der die Versammlung auch angemeldet hatte. Vereinzelt kam es Rande des CSD zu Provokationen von jungen Rechtsextremisten, in einem Instagram-Video ist zudem eine homophobe und womöglich strafrechtlich relevante Beleidigung dokumentiert.
Im Streit um Dauerbeflaggung diskreditiert die AfD demokratische Parteien
Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, hat sich der Kreis- und Finanzausschuss des Kreistages auf Grundlage eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen von CDU-FDP, SPD-Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler mit der Dauerbeflaggung mit der Deutschlandfahne und anderen Flaggen von öffentlichen Gebäuden befasst. Laut Andreas Dittmann (Vorsitzender der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen), so zitiert die MZ die Magdeburger Volksstimme weiter, sei es das Ziel gewesen, einem diesbezüglichen AfD-Antrag in der Causa zuvorzukommen. Nach dem Vorschlag der demokratischen Parteien solle die Beflaggung nicht verpflichtend sein, sondern die Nationalfahne dürfe gehisst werden. Bei Europa-Flagge und Fahne des Landkreises Anhalt-Bitterfeld soll auch ein Wechsel…
Stadträtin wird diskreditiert und als Gegnerin markiert
Auf dem Telegram-Kanal des hiesigen Querdenkermilieus, dass allmontäglich verschwörungsideologische Kundgebungen in der Dessauer Innenstadt abhält, wird die Stadträtin Ulrike Brösner mit den Worten „Sei nicht so ehrlos wie Ulrike!“ diskreditiert. Zudem wird nicht autorisiert ein Porträtfoto von ihr mit den Worten „Das ist Ulrike. Ulrike Brösner. Ulrike ist Stadträtin in Dessau.“ in dem Post veröffentlicht.
AfD-Landtagsabgeordneter verunglimpft Ministerpräsidenten
Der AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Roi aus Bitterfeld-Wolfen der dem als völkisch-nationalistisch geltenden AfD-Kreisverband Anhalt-Bitterfeld vorsteht, hat auf seinem Social Media-Kanal Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) verunglimpft. Dem Post vorangestellt ist ein Foto des CDU-Politikers, dass mit dem Zitat „Wenn die AfD hier regiert, wandere ich aus“ versehen ist. Dieses Satz hat der Ministerpräsident der Bild-Zeitung am 16. Juni 2025 für den Fall eines AfD-Wahlsieges zur bevorstehenden Landtagswahl im September 2026 in den Block diktiert. Rois erster Satz dazu auf Social Media: „Und Tschüss! Könnte man sagen aber man muss noch mehr dazu sagen (…)“.
Rechter You-Tuber und Ex-Polizist hetzt im Netz
Laut einem Bericht in der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) hat es der ehemalige Polizeibeamte und Akener Bürgermeister-Kandidat Sven Kleuckling schon wieder getan: Er hat im Netz gehetzt. Diesmal hat er den am Ostermontag verstorbenen Papst Franziskus aufs Übelste diskreditiert und die trauernden Katholik:innen gleich mit beleidigt.
Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden von € 100,00.
Anzeige wegen Paragraph 185 (Beleidigung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 185 (Beleidigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einem Sportplatz.
Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einer Wohnung.