• Verurteilung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und § 185 (Beleidigung) ein Urteil gesprochen wurde. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass ein 44-jähriger Angeklagter einen jordanischen Arzt mit den Worten "Alles Kanacken hier" rassistisch beleidigt und zudem den Hitlergruß gezeigt hat. Es erging eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten ausgesetzt auf Bewährung.

  • Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraphen 130 (Volksverhetzung) und 185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 130 (Volksverhetzung) und 185 (Beleidigung) eine Verfahrenseinstellung mit erzieherischen Maßnahmen erfolgte (§ 45 II JGG). Eine 15-jährige Person soll sich dabei in der Hofpause mit der Parole „Fuck all Niggars“ rassistisch geäußert haben.

  • Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 240 (Nötigung), Paragraph 185 (Beleidigung) und Paragraph 303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 240 (Nötigung), 185 (Beleidigung) und 303 (Sachbeschädigung) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Ein damals 50-jähriger Tatverdächtiger soll dabei einen dunkelhäutigen Postboten rassistisch als "Scheiß Kanake" bedroht und beleidigt und zudem dessen Brille beschädigt haben.

  • Antrag auf Strafbefehl wegen Paragraph 240 (Nötigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 240 (Nötigung) ein Antrag auf Strafbefehl gestellt wurde. Eine damals 57-jährige Person soll dabei bei einer Mitarbeiterin einer Asylunterkunft angerufen und geäußert haben, dass er "alle Asylanten killen" werde.

  • Anklageerhebung wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage vor dem Jugendgericht erhoben wurde. Ein 16-jähriger Tatverdächtiger soll dabei eine andere Person mehrmals u. a. homophob beleidigt haben.

  • Neonazistische Kleinstpartei diskreditiert Stadtrat

    Nach GegenPart-Informationen hat die neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ den Dessauer Stadtrat Paul Nolte (fraktionslos) in einem Post auf Social Media diskreditiert und zudem veröffentlicht, dass dieser in Dessau-Nord wohne. Anlass für den III. Weg-Post war demnach ein Pressemitteilung (PM), in der Nolte etwaige Hitlergrüße und rassistischen Parolen beim Heimat- und Schifferfest kritisierte und die PM mit dem Satz „Bildet Banden, macht sie platt“ enden ließ. Der III. Weg bezeichnet Nolte, der Mitglied der Linkspartei ist, in diesem Post als „linksextrem“.

  • Rechtsextreme AfD mobilisiert gegen frauenpolitisches Frühstück

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, hat der als völkisch-nationalistische geltende AfD-Kreisverband Anhalt-Bitterfeld im Vorfeld eines geplanten „frauenpolitisches Frühstücks“ im Wolfener Frauenzentrum, u. a. mit der LINKEN-Bundestagsabgeordneten Heidi Reichinnek, gegen dieses polemisiert und implizit zu einer Störung der Veranstaltung aufgerufen. Konkret hatte u. a. der AfD-Kreisverband um dessen Führungspersönlichkeit Daniel Roi auf Social Media ein Sharepic zum „frauenpolitischen Frühstück“ geteilt und dies mit dem appellativen Satz „Wer den Befürwortern des realen Sozialismus und von Frauenquoten einmal die Meinung sagen will, hat am 28. August 2025 dazu die Gelegenheit“ versehen. Auf seinem Facebookprofil gab sich Roi dann ob der MZ-Berichterstattung dazu schließlich…

  • Verurteilung wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Verurteilung wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 € erfolgte. Eine 66-jährige Person soll dabei einen gegen Migrant:innen gerichteten Videobeitrag auf Facebook rassistisch und fremdenfeindlich kommentiert haben.

  • Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 185 (Beleidigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 185 (Beleidigung) eine Verfahrenseinstellung mit erzieherischen Maßnahmen erfolgte (§ 45 II JGG). Eine 15-jährige Person soll dabei im Schulunterricht rassistische und beleidigende Äußerungen getätigt haben.

  • Mann beschimpft Bundespolizisten rassistisch

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, sprachen Bundespolizisten einen 43-jährigen Mann im Dessauer Hauptbahnhof an, weil er dort aktuell Hausverbot hat. Weil der Mann keine Reiseabsichten hatte, wurde gegen ihn ein Platzverweis ausgesprochen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs gefertigt. Während der polizeilichen Maßnahmen soll der 43-jährige die eingesetzten Beamten „menschenerniedrigend, menschenverachtend und rassistisch“ beleidigt haben.