• Anzeige wegen § 303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.

  • Plakatwahlkampf von rechtsoffenen Einzelbewerber im Wahlkreis 73

    Im Wahlkreis „Mansfeld“ hat der verschwörungs- und rechtsoffene Einzelbewerber Robert Farle seinen Plakatwahlkampf intensiviert. Farle hat eine bemerkenswerte Vita aufzuweisen. Bis 1992 in der als orthodox-kommunistisch geltenden „Deutschen Kommunistischen Partei“ (DKP) parteipolitisch engagiert, trat er 2015 in die AfD ein und holte für die Partei zur sachsen-anhaltinischen Landtagswahl 2016 ein Direktmandat im Saalekreis.

  • Anzeige wegen Paragraph 303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph Paragraph 303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden von € 20,00.

  • Verschwörungsideologische Kundgebung

    Die hiesige Querdenken-Szene führt eine Montagsmahnwache in der Dessauer Innenstadt durch. Dabei sind prominent Fahnen des rechtsextremen „Compact“-Magazins um dessen Herausgeber Jürgen Elsässer zu sehen.

  • Demonstration aus dem Querdenkerspektrum

    In Wittenberg findet startend vom Arsenalplatz eine verschwörungsideologische Demonstration unter dem Titel „Reformation 2. 0 – Für Frieden, Freiheit und Souveränität“ statt, an der vor allem Menschen aus dem Reichsbürger- und Verschwörungsmilieu teilnehmen.

  • Wahlveranstaltung der rechtsextremen AfD

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Extrem rechten Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt“ geht hervor, dass die in Sachsen-Anhalt vom hiesigen Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextreme Bestrebung" eingestufte AfD eine Veranstaltung im Kontext des bevorstehenden Bundestagswahl durchgeführt hat, die u. a. auf Social Media beworben wurde.

  • Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einer Wohnung.