Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 200,00.
Verschwörungsideologische Kundgebung
Die hiesige Querdenken-Szene führt eine Montagsmahnwache in der Dessauer Innenstadt durch. Dabei sind prominent Fahnen des rechtsextremen „Compact“-Magazins um dessen Herausgeber Jürgen Elsässer zu sehen. Inhaltlich werden auf der Veranstaltung u. a. die Sorgen und Ängste der Menschen um Inflation und Energiekrise verstärkt bzw. instrumentalisiert und Politiker:innen der demokratischen Parteien in verschwörungsideologischer Manier auf das Übelste verunglimpft.
Anzeige wegen § 130 (Volksverhetzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen § 130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist.
Neonazistischer Infostand im öffentlichen Raum
Laut Selbstbezichtigung hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ auf dem Köthener Marktplatz einen Infostand durchgeführt. Vor allem seit „Der III. Weg“ im Juli letzten Jahres einen so genannten „Stützpunkt Anhalt“ gründete, scheinen die Neonazis verstärkt die Öffentlichkeit zu suchen.
Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum
In der Waldstraße wird ein Aufkleber der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ mit dem Aufdruck „Antifa-Banden zerschlagen!“ festgestellt. Der Aufkleber ist indes nicht nur als offener Gewaltaufruf zu lesen. Vielmehr herrscht in der extrem rechten Szene mit einem verkürzten Freund-Feind-Schema der Duktus vor, dass alle die nicht für neonazistische Ideologiefragmente eintreten, der Feind sind.
SS-Rune im öffentlichen Raum
In Aken (Elbe) wurde am 15. März 2025 auf dem Spielplatz in der Schillerstraße an einem Spielgerät (linkes Spielhäuschen) eine Doppelsigrune festgestellt, die offenbar mit gelber Malkreide aufgetragen wurde und eine Höhe von ca. 7 cm aufweist. Eine Strafanzeige wurde erstattet, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.