Zahlung einer Geldstrafe wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) eine Geldstrafe nach § 153a I StPO fällig wurde. Demnach soll eine 33-jährige Person unerlaubt NS-Devotionalien eingeführt haben. Die Tat geschah im Dezember 2022.
Verschwörungsideologische Kundgebung
Am Friedensdenkmal an der Dessauer Museumskreuzung findet eine „Kundgebung für den Frieden“ statt, die in einen inhaltlichen Bezug zum „35. Jahrestag des friedlichen Mauerfalls“ gestellt wird. Bei den Veranstaltenden handelt es sich um die Gruppierung, die seit der Corona-Pandemie regelmäßig die so genannten „Montagsmahnwachen“ im Dessauer Stadtzentrum organisiert, sich zusehends radikalisiert hat und dabei nicht vor antisemitisch tradierten Verschwörungsnarrativen zurückschreckt.
Demonstration aus dem Querdenkerspektrum
In Wittenberg findet eine verschwörungsideologische Demonstration unter dem Titel „Reformation 2. 0 – Für Frieden, Freiheit und Souveränität“ statt, an der vor allem Menschen aus dem Reichsbürger- und Verschwörungsmilieu teilnehmen. Dabei sind prominent Fahnen des rechtsextremen „Compact“-Magazins um dessen Herausgeber Jürgen Elsässer zu sehen. Inhaltlich werden auf der Veranstaltung u. a. die Sorgen und Ängste der Menschen um Inflation und Energiekrise verstärkt bzw. instrumentalisiert und Politiker:innen der demokratischen Parteien in verschwörungsideologischer Manier auf das Übelste verunglimpft. Dazu passt auch, dass auf der Demo die Parolen „Deutschlands Tod – Grün, Gelb, Rot“ oder „Das ist kein Scherz – bald kommt der…
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Rechtsextreme Immobiliennutzung
Wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtete, werden bundesweit die meisten Immobilien von Rechtsextremisten in Sachsen (37) und in Sachsen-Anhalt (36) genutzt. Und das, obwohl diese ostdeutschen Bundesländer relativ gering besiedelt sind. Für die gesamte Bundesrepublik habe der Verfassungsschutz demnach 225 solcher Immobilien ausgemacht.
Anzeige wegen §241 (Bedrohung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §241 (Bedrohung) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.
Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind nicht bekannt.