Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einer Haltestelle.
Anzeige wegen § 223 (Körperverletzung)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen § 223 (Körperverletzung) bei der Polizei erstattet worden ist. Der Tatort war eine Straße. Der 14-jährige Geschädigte hat die iranische Staatsbürgerschaft. Es wird von einem fremdenfeindlichen Tatmotiv ausgegangen.
Rechtsextreme Graffitis im öffentlichen Raum
Nach einem Bericht in der Mitteldeutschen Zeitung hat sich das Projekt GegenPart selbst ein Bild von den rechtsextremen Schmierereien in einem Parkhaus im Dessauer Stadtteil Nord gemacht. Dabei überrascht vor allem die pure Quantität der einschlägigen Sachbeschädigungen: Fast ein Dutzend stilisierte oder vollendete Hakenkreuze, mehrmals die Parole "Heil Hitler", homophobe Botschaften, rechtsextreme Zahlencodes und das alles oft garniert mit positiven Bekenntnissen zur in Sachsen-Anhalt als "gesichert rechtsextrem" eingestuften AfD.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einem Mehrfamilienhaus.
Neonazistische Flyeraktion
Laut Selbstbezichtigung verteilt die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ Flyer mit der Parole „Wehr Dich dagegen!“. Inhaltlich wird auf den neonazistischen Multiplikationsmedien einem „Systemwechsel“ das Wort geredet und beispielsweise Lehrer:innen als „politisch korrekt und nervig“ diskreditiert.
AfD-Ortsbürgermeister mit Neonazivergangenheit vertritt rechtsextremes „Compact“- Magazin vor dem Bundesverwaltungsgericht
Am 10. und 11. Juni 2025 verfolgte das Projekt GegenPart intensiv das Hauptsacheverfahren um das etwaige Compact-Verbot am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Von besonderem Interesse: Laurens Nothdurft, einer der Prozessbevollmächtigten des Compact-Herausgebers Jürgen Elsässer und seines Zeichens Ortsbürgermeister von Roßlau mit Neonazivergangenheit . Den Prozess in Leipzig nutzte Nothdurft als Bühne, sollte doch dort geklärt werden, ob das rechtsextreme Magazin und die angeschlossenen Medienkanäle mit Hilfe des Vereinsrechts verboten werden können.
Demonstration aus dem Querdenkerspektrum
In Wittenberg findet startend vom Arsenalplatz eine verschwörungsideologische Demonstration unter dem Titel „Reformation 2. 0 – Für Frieden, Freiheit und Souveränität“ statt, an der vor allem Menschen aus dem Reichsbürger- und Verschwörungsmilieu teilnehmen. Dabei sind prominent Fahnen des rechtsextremen „Compact“-Magazins um dessen Herausgeber Jürgen Elsässer zu sehen.
Offenbar keine strukturelle Verbindungen zwischen Reichsbürgergruppierung und rechtsextremer AfD
Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet von einer Anfrage der Innenministerin an das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt, in der es um die Frage ging, ob das im Mai verbotene „Königreich Deutschland“ (KRD) in Sachsen-Anhalt über Verbindungen zur AfD verfügte. Der Behörde liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah in einem Bus.