Bekenntnis-Graffiti zur rechtsextremen AfD und rassistische Parole
An einer Mauer am Wittenberger Hauptbahnhof wird ein mit blauer Sprühfarbe aufgetragenes, positives Bekenntnis zur in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextremen Bestrebung“ eingestuften AfD festgestellt. Offenbar mit der gleichen Farbe aufgetragen, wurde zudem gleich daneben die rassistische Parole „Ausländer raus !“ identifiziert.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.
Neonazistischer Infostand & Flyerverteilung
Laut Selbstbezichtigung hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ einen Infostand in der Zerbster Innenstadt durchgeführt und zudem Flyer in Briefkästen verteilt. Dies ist insofern ungewöhnlich, als dass die III. Weg-Aktivisten der Partei in der Region, anders als beispielsweise in Sachsen, bislang immer bemüht waren, klandestin aufzutreten und möglichst wenige persönliche Informationen preiszugeben. Dass ist aber bei einem Infostand, der zumindest per Sondernutzung der entsprechende Ordnungsbehörde angezeigt werden muss, nur bedingt möglich, wenngleich die Gesichter am Infostand im entsprechenden Post auf der „III. Weg“-Homepage verpixelt wurden.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 200,00.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße.
Im Streit um Dauerbeflaggung diskreditiert die AfD demokratische Parteien
Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, hat sich der Kreis- und Finanzausschuss des Kreistages auf Grundlage eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen von CDU-FDP, SPD-Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler mit der Dauerbeflaggung mit der Deutschlandfahne und anderen Flaggen von öffentlichen Gebäuden befasst. Laut Andreas Dittmann (Vorsitzender der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen), so zitiert die MZ die Magdeburger Volksstimme weiter, sei es das Ziel gewesen, einem diesbezüglichen AfD-Antrag in der Causa zuvorzukommen. Nach dem Vorschlag der demokratischen Parteien solle die Beflaggung nicht verpflichtend sein, sondern die Nationalfahne dürfe gehisst werden. Bei Europa-Flagge und Fahne des Landkreises Anhalt-Bitterfeld soll auch ein Wechsel…
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einem Gebäude und es entstand ein Sachschaden von € 200,00.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.
Stadträtin wird diskreditiert und als Gegnerin markiert
Auf dem Telegram-Kanal des hiesigen Querdenkermilieus, dass allmontäglich verschwörungsideologische Kundgebungen in der Dessauer Innenstadt abhält, wird die Stadträtin Ulrike Brösner mit den Worten „Sei nicht so ehrlos wie Ulrike!“ diskreditiert. Zudem wird nicht autorisiert ein Porträtfoto von ihr mit den Worten „Das ist Ulrike. Ulrike Brösner. Ulrike ist Stadträtin in Dessau.“ in dem Post veröffentlicht.
Verschwörungsideologische Kundgebung
Die hiesige Querdenken-Szene führt eine Montagsmahnwache in der Dessauer Innenstadt durch. Dabei sind prominent Fahnen des rechtsextremen „Compact“-Magazins um dessen Herausgeber Jürgen Elsässer zu sehen.