• Demonstration aus dem Querdenkerspektrum

    In Wittenberg findet startend vom Arsenalplatz eine verschwörungsideologische Demonstration unter dem Titel „Reformation 2. 0 – Für Frieden, Freiheit und Souveränität“ statt, an der vor allem Menschen aus dem Reichsbürger- und Verschwörungsmilieu teilnehmen. Dabei sind prominent Fahnen des rechtsextremen „Compact“-Magazins um dessen Herausgeber Jürgen Elsässer zu sehen.

  • Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum

    In der Ritterstraße wird an einer Laterne ein Aufkleber mit der rassistischen Parole „Wir müssen draußen bleiben“ entdeckt. Das ursprünglich einmal für Hunde gedachte Begehungsverbot (u. a. in Geschäften) zeigt die ganze Menschenverachtung der extrem rechten Szene.  Abgebildet ist eine Frau in einer stilisierten Burka, die in Gestalt einer  bewaffneten islamistischen Terroristin daherkommt.

  • Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum

    In der Burgstraße wird an einer Laterne ein Aufkleber mit der bejahenden Aufschrift „Heimatliebe“ und der durchgestrichenen Passage „Grün-Linker Schwachsinn“ festgestellt. Dies erinnert nicht von ungefähr an eine Parole der in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuften AfD.

  • Rechtsextreme Aufkleber im öffentlichen Raum

    In der Burgstraße direkt an der Bushaltstelle vor einer Sekundarschule, wird ein ganzes Aufkleberkonvolut der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ identifiziert.  Während das eine Motiv auf den im Juli 2024 gegründeten „Stützpunkt Anhalt“ der Rechtsextremisten hinweist, diskreditiert der Aufkleber mit der Aufschrift „Deutsch bleiben statt Mainstream“ alle gesellschaftspolitischen Diskurse aus dem demokratischen Spektrum, ganz gleich ob Debatten um Migration, Klimaschutz, Bildungspolitik oder Erinnerungskultur.

  • Infostand der rechtsextremen AfD

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Extrem rechten Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt“ geht hervor, dass die in Sachsen-Anhalt vom hiesigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuften AfD einen Infostand in der Bachstadt durchgeführt hat.

  • Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 100,00.