Anzeige wegen § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah auf einer Straße und es entstand ein Sachschaden von € 500,00.
Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum
In der Dessauer Straße wird ein Aufkleber mit der zynischen Aufschrift „Syrien ist frei, jetzt geht alle heim“ identifiziert. Dieser aggressiv-rassistische Botschaft suggeriert zudem wahrheitswidrig, dass nach dem Sturz des Assad-Regimes funktionierende, staatliche Strukturen entstanden wären und ignoriert, dass die syrische Übergangsregierung von Islamisten, die bis vor kurzem auch im Westen als Terroristen eingestuft wurden, dominiert wird.
Neonazistischer Aufkleber im öffentlichen Raum
An einer Bushaltestelle in der Dessauer Chaussee wird ein Aufkleber mit der Parole „I love NS“ entdeckt, eine unumwundene Glorifizierung des historischen Nationalsozialismus und damit eine Verhöhnung aller NS-Opfer.
Verschwörungsideologische Kundgebung
Die hiesige Querdenken-Szene führt eine Montagsmahnwache in der Dessauer Innenstadt durch. Dabei sind prominent Fahnen des rechtsextremen „Compact“-Magazins um dessen Herausgeber Jürgen Elsässer zu sehen.
Neonazistische Aufkleber im öffentlichen Raum
An der ehemaligen NP-Filiale in der Akener Bärstraße wird ein ganzes Konvolut neonazistischer Aufkleber entdeckt, das die ganze, menschenverachtende Bandbreite der extrem rechten Szene fast schon idealtypisch aufschlüsselt. Am gleichen Ort wurde übrigens im Mai 2024 die strafrechtlich relevante und antisemitische Parole „Juden töten“ identifiziert. Unter den Aufklebern fand sich die rassistische Parole „Raus mit die Viecher“, eine Quasi-Entmenschlichung für Menschen mit Migrationsbiographie, das Bezug auf die rechtsextreme Familie Ritter aus Köthen nimmt, die durch TV-Reportagen bekannt wurde.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einer Sportanlage.
Neonazistische Aufkleber im öffentlichen Raum
In der Meister- und Komturstraße werden an fast 10 Klebeorten mehrere, rechtsextreme Aufklebermotive festgestellt. Die Parole „Deutsch bleiben statt Mainstream“ der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ wurde indes nicht das erste Mal in der Stadt registriert. Die Parole „Tradition statt Immigration“, visualisiert mit einem stilisierten DDR Simsonmoped, bedient dabei im Kern den Kulturkampf von Rechts, als dessen deutungsmächtige Vertreterin die in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestufte AfD fungiert.
Neonazistische Flyerverteilung
Nach GegenPart-Informationen hat die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ in Gräfenhainichen Flyer mit der Parole „Ja zur Heimat - Nein zu Plastik“ verteilt. Dies ein untauglicher Versuch der Neonazipartei, sich als Kämpferin für Umwelt- und Klimaschutz zu inszenieren.
Stammtisch der rechtsextremen AfD
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Extrem rechten Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt“ geht hervor, dass die in Sachsen-Anhalt vom hiesigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuften AfD einen Stammtisch durchgeführt hat.
Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Die Tat geschah an einem Mehrfamilienhaus und es entstand ein Sachschaden von € 1.000,00.