• Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 100€.

  • Interessengemeinschaft kündigt Bündnis mit der AfD

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtete, haben kurz vor der bevorstehenden Kommunalwahl die Stadträt:innen Doreen Wilke, Hartmut Stahl und Jennifer Zerrenner mit sofortiger Wirkung die Fraktionsgemeinschaft AfD & IG BfK (Interessengemeinschaft Bürger für Köthen; Anm. MBT Anhalt) verlassen und sich nun zur Fraktion IG BWK – InteressenGemeinschaft „Bürger ~ Werte ~ Politik in Köthen (Anhalt) – zusammengeschlossen. Zur Vorsitzenden des neuen Zusammenschlusses sei demnach Jennifer Zerrenner gewählt, die die Auflösung zuvor in einem Brief an den Köthener Stadtratsvorsitzenden Georg Heeg (CDU) mitgeteilt habe.

  • AfD diskreditiert Kunstfestival

    Laut Mitteldeutscher Zeitung (MZ) hat der AfD Bundestagsabgeordnete Kay-Uwe Ziegler das Kunstfestival „Osten“ harsch kritisiert. Er habe via Social Media den Oberbürgermeister Armin Schenk (CDU) aufgefordert, dass „Osten“-Festival sofort zu beenden und außerdem Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet. Zuvor hatte eine auf dem Festival ausgestellte Kunstinstallation für Aufsehen gesorgt, die stilisierte Molotow-Cocktail-Attrappen im öffentlichen Raum zeigte. Mit dem Werk unter dem Titel „Die Umsetzung von Geschichte“ wolle die ukrainische Künstlerin Alevtyna Melnychuk einen Diskussionsbeitrag zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine liefern – und genau diese Intention sei auf einem Ziegelstein unmittelbar neben dem Werk auch minutiös erläutert worden.

  • Nach Verbrennung des Tagebuchs der Anne Frank hat Aufarbeitung begonnen

    Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) in einem umfänglichen Artikel auf ihrer landesweiten Seite berichtete, hat nach der Verbrennung des Tagebuchs der Anne Frank durch drei Jugendliche (15, 16 und 16 Jahre) in Aken die Aufarbeitung begonnen. So äußerte sich der Pressesprecher des Bildungsministerium dahingehend, dass sich im Deutschunterricht an der Sekundarschule „Am Burgtor“ – diese besuchen die Jugendlichen – mit dem Tagebuch befasst worden sei. Dabei wären die einzelnen Lebensstationen Anne Franks in Einzel- und Gruppenarbeiten ebenso zur Sprache gekommen, wie die der anderen 7 Untergetauchten.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 50€.

  • Hakenkreuz im öffentlichen Raum

    In Aken (Elbe) wurde auf dem Nikolaiplatz an einer Parkbank ein Hakenkreuz festgestellt, das offensichtlich mit einem blauen Kugelschreiber aufgetragen wurde. Das inkriminierte Symbol hatte dabei einen Umfang von ca. 4 mal 4 cm. In der Kleinstadt an der Elbe wurde in diesem Jahr eine regelrechte Serie von rechtsextremen Graffitis mit bislang mindestens 20 Delikten registriert (mehr dazu hier…).    Foto: privatQuelle: eigener Bericht 

  • Institutioneller Antisemitismus in der Schule

    Antisemitismus ist Teil des Alltags an vielen Schulen. Die Bandbreite reicht von Andeutungen, Zuschreibungen, Beleidigungen, Übergriffen bis zu strukturellen Ausschlüssen. Neue Studien geben darüber Aufschluss, wie er in institutionellen Systemen tradiert und aufrechterhalten wird.

  • Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 100€.