• Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist.

  • Neonazistische Tags und Graffitis festgestellt

    Die zusehends auch in der Region Anhalt, mithin auch Köthen, aktive neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ trat im Quartier „Rüsternbreite“ auch mit Graffitis im öffentlichen Raum in Erscheinung. Dabei wurde der Schriftzug mit Abkürzungscharakter „DIII.W“ an mindestens 3 Stellen festgestellt.

  • Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §130 (Volksverhetzung) bei der Polizei erstattet worden ist.

  • Mehrere hundert neonazistische Sticks festgestellt

    Im Bereich des Köthener Quartiers „Rüsternbreite“ wurden demnach mehrere hundert neonazistische Sticks festgestellt. Das Propagandamaterial befand sich u. a. an Straßenlaternen, Trafohäuschen, Verkehrsschildern und Müllsammelstellen.

  • Anzeige wegen §241 (Bedrohung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen §241 (Bedrohung) bei der Polizei erstattet worden ist.

  • Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung)

    Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Anzeige wegen §303 (Sachbeschädigung) bei der Polizei erstattet worden ist