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  • Bericht der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus / MIA: Antiziganismus im Bildungsbereich am Beispiel Schulen und Kitas.

    Bericht der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus / MIA: Antiziganismus im Bildungsbereich am Beispiel Schulen und Kitas.

    Antiziganismus ist tief in der deutschen Gesellschaft verwurzelt. Repräsentative Erhebungen bestätigen diese Verwurzelung. Dieser tiefgehende Rassismus gegen Romn:ja und Sinti:zze und weiteren Betroffenengruppen manifestiert sich aber nicht nur in Köpfen der Menschen, er zeigt sich vor allem auch in Handlungen die von institutioneller Diskriminierung bis hin zu körperlichen Übergriffen gegen Romn:ja und Sinti:zze und weiteren Betroffenengruppen gehen können.

    Gerade im Bildungsbereich ist der Rassismus eklatant und tritt auch oft offen zu Tage. Die vorliegende Studie hat das anhand von Schulen und Kitas untersucht und gibt basierend auf den Ergebnissen Handlungsempfehlungen ab.

    Die Studie aus dem Jahr 2025 kann hier heruntergeladen werden.


  • Handreichung: Haltung zeigen – Extrem rechte Angriffe auf die Club- und Festivalkultur abwehren

    Handreichung: Haltung zeigen – Extrem rechte Angriffe auf die Club- und Festivalkultur abwehren

    Musikclubs und Festivals sind weit mehr als Orte der Unterhaltung: Sie sind zentrale Räume für Begegnung, kulturellen Austausch und demokratische Teilhabe. Doch genau diese Räume geraten zunehmend unter Druck: Rechtsextreme Akteur*innen versuchen verstärkt, kulturelle Veranstaltungen zu instrumentalisieren, zu stören und zu beeinflussen.

    Die Handreichung des Bundesverband Mobile Beratung und LIVEKOMM reagiert auf diese Entwicklungen, bündelt erstmals praxisnahes Wissen für die Live-Branche und bietet konkrete Handlungsempfehlungen für den Umgang mit rechtsextremen, diskriminierenden und demokratiefeindlichen Entwicklungen im Kulturbereich. Sie beleuchtet aktuelle Strategien der extremen Rechten und zeigt, wie Veranstaltende, Clubbetreiber*innen und Festivalorganisator*innen präventiv handeln und im Ernstfall sicher reagieren können.

    Diese Handreichung möchte dabei unterstützen, in solchen Momenten Orientierung zu finden. Sie zeigt anhand praktischer Beispiele, wie Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung und Bürgermeister:innen verantwortungsvoll, rechtssicher und zugleich mutig handeln können – im Bewusstsein, dass die Achtung der Menschenwürde der Maßstab allen staatlichen Handelns ist.

    Die Handreichung kann hier heruntergeladen werden.


  • Handreichung: Das Neutralitätsgebot für Mitarbeitende von Verwaltung und Behörden

    Handreichung: Das Neutralitätsgebot für Mitarbeitende von Verwaltung und Behörden

    Für Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung gilt das Neutralitätsgebot. Es verpflichtet dazu, in politischen, weltanschaulichen und religiösen Fragen Zurückhaltung zu wahren. In der Praxis kann die Doppelverpflichtung – Neutralität einer seits, aktiver Schutz der Menschenwürde andererseits – zu Unsicherheiten führen. Ob beim Umgang mit diskriminierenden Äußerungen, bei öffentlichen Veranstaltungen oder im täglichen Verwaltungshandeln: Immer wieder entstehen Situationen, in denen nicht klar ist, wie Neutralität und Verfassungsauftrag miteinander vereinbar sind. Diese Unsicherheit darf jedoch nicht dazu führen, dass aus Sorge vor einem möglichen Fehlverhalten die gebotene Haltung unterbleibt. Neutralität bedeutet nicht Gleichgültigkeit – sie schließt ein entschiedenes Eintreten für die Grundrechte und die freiheitlich demokratische Grundordnung ausdrücklich ein.

    Diese Handreichung möchte dabei unterstützen, in solchen Momenten Orientierung zu finden. Sie zeigt anhand praktischer Beispiele, wie Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung und Bürgermeister:innen verantwortungsvoll, rechtssicher und zugleich mutig handeln können – im Bewusstsein, dass die Achtung der Menschenwürde der Maßstab allen staatlichen Handelns ist.

    Die Handreichung kann hier heruntergeladen werden.