16. November 2014 / Wittenberg

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ geht hervor, dass eine Anzeige wegen Paragraph 168 StGB (Störung der Totenruhe) bei der Polizei erstattet worden ist. Dabei entstand ein Sachschaden von 50 Euro.

Quelle:
Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage (KA 6/8630) vom 19. Februar 2015

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt