Demokratieerklärung für rechtswidrig erklärtIntegrationsbeauftragte Sachsen-Anhalts begrüßt die Dresdener Gerichtsentscheidung Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Susi Möbbeck begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden, wonach die vom Bund geforderte Extremismuserklärung rechtswidrig ist. Diese Extremismuserklärung wird zur Voraussetzung gemacht, wenn Fördergelder des Bundesfamilienministeriums für Projekte zur Förderung von Demokratie und Toleranz und zur Bekämpfung von Rechtsextremismus in Anspruch genommen werden. Darin werden ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und eine entsprechende Überprüfung aller Kooperationspartner gefordert. |
NEWS
Interaktive Karte zur europäischen Dimension der extremen Rechten www.projekt-entgrenzt.de |
DIE NAZIS, DIE MEINUNGSFREIHEIT UND DER PROTEST Netzwerk GELEBTE DEMOKRATIE lädt zu DEBATTE am 14. Dezember 2015 ins Mehrgenerationenhaus Dessau ein |
„Frau trifft…Engagement und Courage gegen Rechtsextremismus“ Ausstellungseröffnung am 18. November im Frauenzentrum Wolfen |
15 Punkte für eine Willkommensstruktur in Jugendeinrichtungen Handreichung des Projekt ju:an der Amadeu-Antonio-Stiftung |
„Antisemitismus in der DDR und die Folgen“ Konferenz vom 26. bis 27. November 2015 in der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur |
Flüchtlinge in Anhalt – Fragen und Antworten Faltblatt der evangelischen Landeskirche Anhalt |
HATE SPEECH – zum Umgang mit Menschenverachtenden Postings im Web 2.0 Workshop am 20. November 2015 in der Volkshochschule Dessau |
Rassismus - Antisemitismus - Jugendkultur Handreichung von Argumente und Kultur gegen Rechts e.V. |
Einladung zur Veranstaltung „Lieder gegen das Vergessen“ Erinnerung an den Novemberpogrom von 1938 und Gedenken an die Opfer des Holocaust aus Dessau-Roßlau |
Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt