Nein zum Gemeinnützigkeitsvorbehalt des Verfassungsschutzes

Briefe an die Bundestagsabgeordneten des Landes Sachsen-Anhalt

Der derzeitige Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 enthält einen Passus, der vorsieht, dass allein die Erwähnung eines gemeinnützigen Vereins im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder der Länder automatisch zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führt. Mehr als 150 Vereine und gemeinnützige Träger haben bereits dagegen protestiert (zum Hintergrund mehr hier...). Die Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt hat in einer Stellungnahme alle Vereine und Initiativen des Landes aufgefordert, mit einem Brief an den jeweils zuständigen Bundestagsabgeordneten gegen diese Pläne zu protestieren und die Abgeordneten aufzufordern dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Im Brief heißt es:

Die Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. ist als Dachverband mit derzeit 36 Mitgliedsorganisationen ein bedeutender zivilgesellschaftlicher Akteur, in dem die VertreterInnen von Mehrheits- und Zuwanderungsgesellschaft gleichberechtigt, partnerschaftlich und mit hohem Engagement ihren Beitrag für die Gestaltung eines toleranten und friedvollen Zusammenlebens in unserem Land leisten.

Ausdrücklich beziehen wir uns dabei auch auf den Offenen Brief, den am 26. Juni 2012 eine große Zahl zivilgesellschaftlicher Organisationen aus dem gesamten Bundesgebiet anlässlich der 1. Lesung des Jahressteuergesetzes 2013 an die Abgeordneten des Bundestages sandten.Als gewählte VertreterInnen unserer Mitgliedsvereine bitten wir Sie, der geplanten Änderung des § 51 Abs. 3 AO nicht zuzustimmen.Die Wählerinnen und Wähler in Sachsen-Anhalt haben Ihnen das Mandat für den Deutschen Bundestag übertragen. Das kann unseres Erachtens wohl nicht gemeint sein, wenn die Politik von der konstitutiven Notwendigkeit ehrenamtlichen Engagements spricht, wenn  Zivilcourage eingefordert und zu Bürgersinn als einem der unverzichtbaren Elemente unseres demokratischen Rechtsstaates aufgerufen wird.

In Wahrnehmung unserer ehrenamtlichen Verantwortung wenden wir uns an Sie, um unserer großen Sorge Ausdruck zu verleihen, dass mit dem Jahressteuergesetz 2013 und der in diesem Zusammenhang geplanten Änderung der Abgabenordnung (AO) eine Situation entsteht, in der der Verfassungsschutz des Bundes oder der Länder durch die bloße Erwähnung in einem seiner Berichte einen gemeinnützigen Verein – umgehend und ohne weitere Anhörung der Betroffenen – in der Existenz gefährden und der Insolvenz nahe bringen kann. Dies verstößt unseres Erachtens gegen elementare europäische und deutsche Rechtsauffassungen, deren Bedeutung und Anerkennung sich bis auf das Römische Recht zurückführen lassen. Die Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. ist als Dachverband mit derzeit 36 Mitgliedsorganisationen ein bedeutender zivilgesellschaftlicher Akteur, in dem die VertreterInnen von Mehrheits- und Zuwanderungsgesellschaft gleichberechtigt, partnerschaftlich und mit hohem Engagement ihren Beitrag für die Gestaltung eines toleranten und friedvollen Zusammenlebens in unserem Land leisten.

Der Brief-Entwurf kann hier... als Doc-Datei heruntergeladen werden. Den Offenen Brief, der Ende Juni versandt wurde, finden Sie hier... als Pdf-Datei.

Information/Kontakt

Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.
Anschrift: Schellingstraße 3-4
39104 Magdeburg
Telefon: +49 (0)391 5371-200
Website: www.ewh-md.de

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt