Nein zum Gemeinnützigkeitsvorbehalt des VerfassungsschutzesBriefe an die Bundestagsabgeordneten des Landes Sachsen-Anhalt Der derzeitige Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 enthält einen Passus, der vorsieht, dass allein die Erwähnung eines gemeinnützigen Vereins im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder der Länder automatisch zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führt. Mehr als 150 Vereine und gemeinnützige Träger haben bereits dagegen protestiert (zum Hintergrund mehr hier...). Die Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt hat in einer Stellungnahme alle Vereine und Initiativen des Landes aufgefordert, mit einem Brief an den jeweils zuständigen Bundestagsabgeordneten gegen diese Pläne zu protestieren und die Abgeordneten aufzufordern dem Gesetz nicht zuzustimmen. Im Brief heißt es: Die Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. ist als Dachverband mit derzeit 36 Mitgliedsorganisationen ein bedeutender zivilgesellschaftlicher Akteur, in dem die VertreterInnen von Mehrheits- und Zuwanderungsgesellschaft gleichberechtigt, partnerschaftlich und mit hohem Engagement ihren Beitrag für die Gestaltung eines toleranten und friedvollen Zusammenlebens in unserem Land leisten. Ausdrücklich beziehen wir uns dabei auch auf den Offenen Brief, den am 26. Juni 2012 eine große Zahl zivilgesellschaftlicher Organisationen aus dem gesamten Bundesgebiet anlässlich der 1. Lesung des Jahressteuergesetzes 2013 an die Abgeordneten des Bundestages sandten.Als gewählte VertreterInnen unserer Mitgliedsvereine bitten wir Sie, der geplanten Änderung des § 51 Abs. 3 AO nicht zuzustimmen.Die Wählerinnen und Wähler in Sachsen-Anhalt haben Ihnen das Mandat für den Deutschen Bundestag übertragen. Das kann unseres Erachtens wohl nicht gemeint sein, wenn die Politik von der konstitutiven Notwendigkeit ehrenamtlichen Engagements spricht, wenn Zivilcourage eingefordert und zu Bürgersinn als einem der unverzichtbaren Elemente unseres demokratischen Rechtsstaates aufgerufen wird. Information/Kontakt Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. |
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