„Die Kardinalfrage der Geschichtsschreibung lautet: Wie konnte das geschehen?“

Exposition „Justiz im Nationalsozialismus“ in Dessau-Roßlau eröffnet

Im Landgericht Dessau-Roßlau ist noch bis zum 07. August 2008 die Wanderausstellung „Justiz im Nationalsozialismus – Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes“ zu sehen. Die Schau, die zuvor in Halle und Magdeburg zu sehen war, beleuchtet dabei intensiv die Schuld der braunen Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte und zeichnet das Schicksal der NS-Justizopfer nach. Auf insgesamt 11 Tafeln werden zudem regionale Aspekte der nationalsozialistischen Justizverbrechen dokumentiert. Ein vielschichtiges Rahmenprogramm für Schulklassen und Jugendgruppen, gefördert vom Lokalen Aktionsplan für Demokratie und Toleranz der Stadt (mehr dazu hier...), rundet das umfangreiche Angebot ab.



Das es braune Täter in Robe gab, gehört mittlerweile nicht nur bei Historikern zum unhinterfragten Allgemeinplatz bei der Beurteilung der nationalsozialistischen Verbrechen. Das eine Entnazifizierung der Justiz in der Bundesrepublik gar nicht oder höchstens rudimentär stattgefunden hat und somit Richter und Staatsanwälte, die im 3. Reich zigtausende Todesurteile zu verantworten hatten, später im Namen der Demokratie Recht sprechen durften, ist ebenso hinlänglich bekannt. Der Verdienst der nun am 22. April 2009 eröffneten Ausstellung  liegt vor allem darin, sich aus der lokalhistorischen Perspektive dem Thema zu nähern. Die Exposition benennt dabei Roß und Reiter, verleiht NS-Justizverbrechern ein Gesicht ohne dabei zu vergessen, an die Schicksale der Opfer zu erinnern. Damit trägt sie einen Teil dazu bei, einen bisher unterbelichteten Aspekt in der Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Geschichte dieser Stadt, die schon vor Hitlers Machtantritt als Nazihochburg galt (mehr dazu hier...), auf den Weg zu bringen.



Im Ausstellungskatalog finden sich zahlreiche Belege dafür, mit welcher Akribie und Menschenverachtung hiesige Juristen zu Werke gingen und Urteile fällten, die mit dem Begriff „Unrecht“ noch euphemistisch umschrieben sind.

Da ist der Fall des Bücherrevisors Franz Alexander, der im Januar 1940 vom Landgericht Dessau auf Grundlage des antisemitischen „Gesetzes zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ wegen Rassenschande zunächst zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Sein vermeintliches „Vergehen“ bestand einzig und allein darin, dass er mit seiner „arischen“ Partnerin weiter in einer Beziehung lebte. Zwei Jahre später  veranlasste die Staatsanwaltschaft Dessau Alexanders Deportation in ein Vernichtungslager, die im amtlichen Schreiben als „Abtransport nach dem Osten“ kaschiert war.

Das Leben des nicht vorbestraften Postmitarbeiters Paul  Schummer aus Trebitz (Saalkreis) endete mit  51 Jahren im Konzentrationslager Buchenwald. Zuvor hatte ihn ein Richter am Landgericht Dessau wegen Unterschlagung im Amt zum „Volksschädling“ erklärt und zum Tode verurteilt. Obwohl der Reichsminister der Justiz die Strafe später in zehn Jahre Zuchthaus umwandelte, wurde er im Zuge der „Polizeilichen Vorbeugungshaft“ nach Weimar deportiert. Der Soldat im Ersten Weltkrieg soll laut Anklage wiederholt Feldpostpäckchen gestohlen haben. Die Urteilsbegründung macht deutlich, das ausschließlich Willkür und Abschreckung bei der Verhängung des Strafmaßes entscheidend waren: „Es schien deshalb erforderlich, gegen diesen Angeklagten (...)  auf die Todesstrafe zu erkennen, da für derartige Elemente kein Platz mehr in der Volksgemeinschaft ist.“


interessiert wurden die Schautafeln gelesen

Wer waren nun die willfährigen Täter, die im Namen des deutschen Volkes Menschenleben auslöschten oder für immer zeichneten. Die Ausstellung nennt auch hierfür Beispiele. Da ist der Amtsgerichtsdirektor Otto Bürkner, der bis 1937 den Vorsitz des Erbgesundheitsgerichtes in Dessau inne hatte. Hier wurden allein im Jahr 1935 insgesamt 221 Anträge von Amtsärzten, der Justiz oder Heil- und Pflegeanstalten auf Zwangssterilisation positiv beschieden. Davon betroffen: körperlich und geistig Kranke.

Oberstaatsanwalt Dr. Hans Hoffmann war ab April 1944 am Plünderungssondergericht in Dessau tätig. Diese Gerichte wurden eigens dafür eingerichtet, Personen abzuurteilen die während und nach Luftangriffen das Eigentum anderer an sich nahmen. In drei Fällen verhängte dieses Gericht in Dessau auf Grundlage der „Volksschädlingsverordnung“ die Todesstrafe. So auch gegen  Otto Schmitt aus Halle. Hoffmann tat sich in diesem Fall vor allem dadurch hervor, dass er die Beantragung der Todesstrafe mit der Generalstaatsanwaltschaft zu vor abgesprochen hatte.


das heutige Landgerichtsgebäude in Dessau-Roßlau

Das die vom Justizministerium, der Stiftung Gedenkstätten, der Landeszentrale für politische Bildung  und der Friedrich-Ebert-Stiftung umgesetzte Ausstellung scheint  in Sachsen-Anhalt auf großes Interesse zu stoßen. Das freut auch Theodor Müller, der die Eröffnungsgäste im seinen Haus begrüßt. Der Landgerichtspräsident bedankt sich zunächst bei den Mitgliedern der Dessauer Regionalgruppe, ohne die die lokale Komponente so nicht zu Stande gekommen wäre. „Eine Ausstellung in einem Gerichtsgebäude ist ja kein Selbstläufer.“, sagt Müller weiter und würdigt damit vor allem das Engagement der Deutschen Angestellten Akademie und der dort angesiedelten „Servicestelle Schule ohne Rassismus“ (mehr dazu hier...), die im  Rahmenprogramm zahlreiche Veranstaltungen mit und von SchülerInnen umsetzen wird. Als „Einleitungssubstrat“, wie es der Gerichtspräsident selbst bezeichnet, macht sich Müller seine eigenen Gedanken über den Sinn einer solchen Exposition: „Die Ausstellung ist für mich der Versuch, für einen Augenblick in das schnell drehende Rad der Zeitgeschichte zu greifen.“ Der  Justiz im Nationalsozialismus attestiert er, nicht nur unwidersprochen mitgemacht und zugeschaut zu haben, sondern oftmals in vorauseilenden Gehorsam die menschenverachtenden Vorgaben der Nazis noch übertroffen zu haben: „Das ist ein fensterloses Tiefgeschoss in der deutschen Rechtsgeschichte.“ Später beschäftigen Müller Erklärungsansätze: „Die Kardinalfrage der Geschichtsschreibung lautet: Wie konnte das geschehen?“ Eine Antwort sei schwierig, die notwendigen Analysen vielschichtig. Theodor Müller versucht es trotzdem: „Das Böse bricht sich vor allem dort Bahn, wo es im Zeichen des Guten, also einer politischen Ideologie, zu Tage tritt.“ Auch heute mahnt er abschließend zur Wachsamkeit. Die sei vor allem in einem Bundesland von Nöten, in dem es trotz eines geringen Ausländeranteils von gerade einmal  1,8 % eine „Fremdenfeindlichkeit ohne Fremde“ gäbe. 

„Die Ausstellung ist für mich der Versuch, für einen Augenblick in das schnell drehende Rad der Zeitgeschichte zu greifen.“

„Das Böse bricht sich vor allem dort Bahn, wo es im Zeichen des Guten, also einer politischen Ideologie, zu Tage tritt.“



Landgerichtspräsident Theodor Müller eröffnete die Ausstellung

Oberbürgermeister Klemens Koschig bemüht ein Zitat von Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach: „Das Recht des Stärkeren ist das größte Unrecht.“  Dieser Leitsatz, da ist sich das Stadtoberhaupt sicher, kann auch auf die Auseinandersetzung mit dem 3. Reich angewendet werden: „Es gilt Lehren zu ziehen aus der Entwicklung, die die Justiz im Recht des Stärkeren genommen hat.“ Koschig möchte vor allem die Akzeptanz der Gewaltenteilung gestärkt wissen. Dies sei bei allen Defiziten und Schwächen, eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende und vermittelnde Demokratie: „So wie die Demokratie fehlbar sein kann, können auch Richter fehlbar sein.“  Gerade in Zeiten, in den sich viele nach der starken Hand und einem harten Durchgreifen sehnen würden. Das das insbesondere hier nicht einfach wird, ist dem Oberbürgermeister durchaus klar: „Viele Leute bringen im Osten Stadt und Staat durcheinander.“  Ein Blick in die eigene Familiengeschichte könne zudem helfen, sich mit Schuld, Verantwortung und Erinnerung auseinanderzusetzen. Mit beindruckender Offenheit berichtet Klemens Koschig, dass eine Verwandte seiner Mutter am berüchtigten Volksgerichtshof tätig war. Ein anderes Familienmitglied wäre indes in Thüringen zum Tode verurteilt worden, weil er seinem katholischen Glauben nicht abschwören wollte. Der gläubige Journalist, so erfahren die Eröffnungsgäste weiter, sei schließlich von der amerikanischen Armee aus der Todeszelle befreit wurden.

„So wie die Demokratie fehlbar sein kann, können auch Richter fehlbar sein.“



regt die Auseinandersetzung mit der eigenen Familiengeschichte an: Oberbürgermeister Klemens Koschig

Folker Bittmann hat als leitender Oberstaatsanwalt alltäglich mit Gewalt und Kriminalität zu tun. „Das wir heute das 3. Reich hinter uns gelassen haben ist nichts von selbst gekommen.“, sagt er und mahnt dazu, dass nur eine realistischer Blick in die Gegenwart helfen könne, demokratiefeindliche Bestrebungen rechtzeitig zu erkennen. Mit Panikmache habe dies nicht zu tun, vielmehr mit einer objektiven Wahrnehmung. Dazu gehört für Bittmann auch die jüngere Geschichte Dessaus: „Hier ist die Stadt, in der Alberto Adriano zu Tode geprügelt wurde.“ Auch der tragische Feuertod Oury Jallohs habe die Stadt in die Schlagzeilen gebracht. Für gefährlich hält er vor allem die Revitalisierung der extrem rechten Szene in der Doppelstadt, die durch einen „Schulterschluss rechtsextremer Kameradschaften mit neonazistischen Parteien“ gekennzeichnet sei. Die praktische Konsequenz dieser besorgniserregenden Entwicklung benennt Bittmann schonungslos: „In unserer Stadt finden immer wieder, manchmal täglich, Übergriffe auf Andere statt.“  Das die meisten Attacken linken und alternativen Jugendlichen gelte, dürfe niemanden täuschen. Rechtsextremisten, so der Staatsanwalt weiter, würden eben nicht nur politische Gegner zu Feinden erklären. „In Dessau hat es ein psychisch Kranker nicht überlebt, dass er auf einer Parkbank schlafen wollte.“, sagt er angesichts des brutalen Mordes an einen Obdachlosen, begangen von rechten Schlägern (mehr dazu hier...). „Die demokratischen Institutionen in dieser Stadt sind auf dem rechten Auge nicht blind. Das ist ein Vorteil, aber mehr nicht.“, ist er sich sicher. Doch Polizei und Justiz allein, könnten rechtsextreme, rassistische und antisemitische Denk- und Handlungsmuster nicht wirksam bekämpfen. Dafür wäre ein „Schulterschluss aller Demokraten“  unabdinglich der, wie Bittmann bekräftigt, Unterschiede nicht verdecken solle und stattdessen auf Vielfalt setzen müsse, wenn er erfolgreich sein will: „Es geht nicht darum, ein Einheitsbrei aus Friede, Freude und Eierkuchen zu kochen.“

„In Dessau hat es ein psychisch Kranker nicht überlebt, dass er auf einer Parkbank schlafen wollte.“



Folker Bittmann fordert den Schulterschluss aller Demokraten ein

Winfried Schubert versucht danach, den Umgang mit der Aufarbeitung der Rolle der Justiz im Nationalsozialismus, gerade unter Juristen, zu bewerten. Der Präsident des Landesverfassungsgerichtes bemüht dazu zunächst ein Gleichnis, dass einer Wunde. Nur wenn ein Patient dem behandelnden Arzt die Verletzung wirklich zeige und somit eine Diagnose ermögliche, könne der eine Therapie vorschlagen, die die Heilungschancen erhöhe. Viel zulange hätte sich der Justizbetrieb damit eben nicht befasst, umso schmerzlicher sei nun die Behandlung. Schubert plädiert hier für eine schonungslose Offenlegung: „Die Wunde muss aber gezeigt werden.“

Auch wenn in Hitlers „Mein Kampf“ kein Stichwort zur Justiz zu finden sei, hätten die Nationalsozialisten und mit ihr viele Richter und Staatsanwälte schnell damit begonnen, bisher geltende Normen zu beseitigen. Eindrucksvoll illustriert Schubert dies mit einem Zitat des Nazi-Juristen Hans Frank: „Recht ist das, was dem deutschen Volk nutzt. Unrecht das, was ihm schadet.“ Dieses völkische Rechtsverständnis habe schließlich dazu geführt, ausgrenzende, rassistische und antisemitische Gesetze zu erlassen und damit die Verfolgung zu legitimieren. Nach der Aufhebung des Artikels 114 (Unverletzlichkeit der Person) der Weimarer Verfassung, konnte dann das Konstrukt der Schutzhaft in Kraft treten.  „Der Schutzhäftling ist schutzlos“, umreißt Schubert die mörderische Konsequenz dieser Maßnahme.  „Die Normen setzte nicht die Justiz“, sei indes die Grundlage für Willkür bis zum 08. Mai 1945 gewesen. Doch Juristen, Staatsanwälte und Richter mussten, bis auf wenige Ausnahmen, wie Schubert betont, zu diesem Paradigmawechsel nicht gezwungen werden: „Die Welle der Begeisterung hatte die Justiz voll erfasst.“ Ein Klima der „Selbstgleichschaltung“ in der Verbänden habe schließlich dazu geführt, dass 20.000 Juristen in Leipzig einen Amtseid auf den Führer abgelegt hatten: „Leider haben damit viele Richter ernst gemacht.“   Für die menschenverachtenden Folgen dieser Entwicklung nennt er zahlreiche Beispiele: „Das Landgericht hat einmal entschieden, das Juden keine Ehre haben und deshalb beleidigt werden dürfen.“ NS-Richter hätten demnach bis zu 16.000 Todesurteile (ohne Militärgerichte) zu verantworten. Auch wenn sich Vergleiche nicht anbieten, nennt Schubert trotzdem einen. Von 1907 bis 1932 seien nur 393 Delinquenten hingerichtet worden: „Allein diese Zahlen machen einen betroffen und beschämen.“

„Leider haben damit viele Richter ernst gemacht.“



Winfried Schubert, Präsident des Landesverfassungsgerichtes

„Warum hat sich die Richterschaft das eigentlich bieten lassen?“, fragt der Präsident des Landesverfassungsgerichtes in den Saal. Mögliche Erklärungsansätze liefert er gleich mit: „Die Justiz ist ein Mitläufer des Nationalsozialismus gewesen.“ Heroismus und nationalistische Aufbruchstimmung hätten sich zusammen mit einer völkischen Ideologie zu einer unsäglichen Melange verbunden: „Das Konstrukt dieser arischen Volksgemeinschaft ging Hand in Hand mit einem universalistischen Antimodernismus.“  Neben dem unbedingten Glaube an die vermeintlich moralische Integrität und soziale Steuerungsfunktion von Gesetzen, dem so genannten Rechtspositivismus, haben sich Juristen im 3. Reich nach Schuberts Auffassung vor allem durch einen „vorauseilenden Gehorsam sich der politischen Macht anzubiedern“ ausgezeichnet: „Da musste noch kein einziges Gesetz geändert werden, aber die Gesinnung hat sich geändert.“ Als Lehre und Ergebnissubstrakt steht für ihn fest: „Die beste Vorbeugung ist, die Demokratie zu stärken und die individuellen Freiheitsrechte hochzuhalten.“

„Da musste noch kein einziges Gesetz geändert werden, aber die Gesinnung hat sich geändert.“



der Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb (m.) hat die Exposition zur Chefsache erklärt

„Wir wussten aber nicht, wie aktuell das Thema heute noch ist.“, beginnt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb ihr Statement. Damit spielt die SPD-Politikerin und Schirmherrin der Ausstellung auf die Auslieferung des NS-Kriegsverbrechers John Demjanjuk an die deutsche Justiz an. Auch wenn viele den Sinn eines solchen Prozesses bezweifeln würden, das Strafmaß auf Grund des Alters des Angeklagten nur symbolisch sei und die Strafe den greisen Täter nicht erreiche, plädiert die Ministerin vehement gegen eine Einstellung solcher Verfahren: „Das sind wir den Opfern einfach schuldig.“ Kolb findet für die Mittäterschaft der NS-Justiz klare Worte: „Die deutsche Rechtsgeschichte wurde damals innerhalb kürzester Zeit vernichtet, nachdem sie sich zuvor über Jahrhunderte hohes internationales Ansehen erworben hatte.“ Umso wichtiger sei es, gerade lokale Kapitel dieser Historie zu beleuchten: „Wir wollen heute die Wahrheit darüber wissen, wie die NS-Justiz in Dessau-Roßlau mit den Menschen umgegangen ist.“

"Die deutsche Rechtsgeschichte wurde damals innerhalb kürzester Zeit vernichtet, nachdem sie sich zuvor über Jahrhunderte hohes internationales Ansehen erworben hatte.“


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