STILLES GEDENKEN an OURY JALLOHErinnerungsveranstaltung am 07. Januar 2014 vor dem Dessauer Polizeirevier Der Fall und die anschließenden Prozesse sorgten bundesweit für Aufsehen (mehr dazu hier...). Vor allem deshalb, weil sich eine juristische Aufarbeitung der Geschehnisse als schwierig und komplex erweist (mehr dazu hier...). Der Bundesgerichtshof (BGH) hob nach einer Beschwerde von Staatsanwaltschaft und Nebenklage den Freispruch eines Dessauer Richters aus dem Jahr 2008 für den angeklagten Polizei-Dienstgruppenleiters auf und verwies das Verfahren an das Landgericht Magdeburg zurück. Vom Magdeburger Landgericht wurde der Dienstgruppenleiter schließlich im Dezember 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil gingen Verteidigung und Nebenklage erneut in Revision. Eine Entscheidung aus Karlsruhe dazu steht demnach noch aus. Erst jüngst löste ein Gutachten, dass die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (mehr dazu hier...) in Auftrag gegeben hatte, erneut Diskussionen aus. Als Veranstalter des STILLEN GEDENKENS treten neben dem Multikulturellen Zentrum (mehr dazu hier...) und der Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt (mehr dazu hier...), auch das Netzwerk GELEBTE DEMOKRATIE (mehr dazu hier...), das Dessauer Bündnis gegen Rechtsextremismus (BgR) und der Migrantenrat Dessau-Roßlau (mehr dazu hier...) in Erscheinung. Das Bündnis lädt alle Mitbürger_innen zur Gedenkveranstaltung ein. Blumen können niedergelegt und Kerzen entzündet werden.
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