Demokratie-Entwicklungs-Initiativen kritisieren Extremismusklausel

BAGD und BAGKR erwarten vollständige Streichung der Klausel

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAGKR) äußern sich in einer   gemeinsamen Erklärung zu der am Freitag bekannt gewordenen Änderung der Extremismusklausel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und  Jugend (BMFSFJ).

In ihrer Erklärung heißt es: "Mit großer Genugtuung stellen wir fest, dass der von der Zivilgesellschaft beschrittene Weg erfolgreich war. Das Bundesfamilienministerium musste aufgrund des 18 Monate währenden politischen Drucks zahlloser Initiativen die Extremismusklausel verändern und den als 'Bespitzelungsparagraphen' bezeichneten Passus streichen. Diese Entwicklung zeigt, dass die Zivilgesellschaft auch unter hoher Belastung solidarisch zusammen  steht und so demokratiestärkend wirkt. Bedauerlich dabei ist, dass erst der juristische Weg die Bundesregierung zum Einlenken zwang, wo doch gesellschaftliche  Aushandlungsprozesse als Korrektiv den Königsweg demokratischer Entscheidungsfindung darstellen."

Das Berufungsverfahren, unterstützt durch mehrere Gutachten, brachte an den Tag, dass die Klausel rechtswidrig war. BAGD und BAGKR zeigen sich erfreut darüber,  dass nun das Bundesfamilienministerium (BMFFSJ) und auch das Bundesinnenministerium (BMI) zurück auf den Pfad der Rechtskonformität gefunden haben.

Extremismusklausel komplett streichen

Bei aller Freude über die aktuelle Entwicklung weisen die beiden Bundesverbände aber darauf hin, dass mit dieser Entscheidung erst die halbe Wegstrecke absolviert sei: "Das nach wie vor geforderte Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) zeugt weiterhin von einem tiefen Misstrauen des  Bundesfamilienministeriums gegenüber zivilgesellschaftlichen Initiativen. Überdies ist das Bekenntnis in seiner einseitigen Fixierung auf den Staat als alleiniger Maßstab unzureichend und muss im Sinne einer starken Demokratie als untaugliches Instrument abgelehnt werden. Wir fordern nach wie vor eine komplette Streichung der Extremismusklausel. In Zeiten, in denen staatliches Fehlverhalten und Versagen von Behörden in Bund und Ländern im Zusammenhang mit dem NSU unübersehbar sind, kann zivilgesellschaftliches Engagement sich einzig auf die unveräußerlichen Menschenrechte berufen, die weit über die FDGO hinausgehen. In  diesem Zusammenhang begrüßen wir auch, dass mit der Änderung der Klausel nicht mehr die Verfassungsschutzberichte als Bewertungsmaßstab für die  Einschätzung von Verfassungskonformität genannt werden."

Information/Kontakt

Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche & Rechtsextremismus
c/o Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V.
Augusstraße 80
10117 Berlin
Telefon: 030-28395 184
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
web: http://www.bagkr.de

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt