Landesregierung lockert die Residenzpflicht in Sachsen-Anhalt.

Asylsuchende dürfen sich künftig innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt freier bewegen.

Mit einer Verordnung, die die Landesregierung am 15. März verabschiedet hat, wird die sogenannte Residenzpflicht in Sachsen-Anhalt außer Kraft gesetzt. Ein großer Teil der Asylsuchenden kann sich künftig innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt frei bewegen. Ausgenommen von der Neuregelung bleiben jedoch Flüchtlinge, die zu Beginn des Asylverfahrens in der „Zentralen-Aufnahme-Stelle“ für Asylsuchende in Halberstadt aufhalten müssen. Für die ersten Monate des Asylverfahrens bleibt die Unterbringung in diesem zentralen Sammellager und die Verpflichtung für die Asylsuchenden, sich innerhalb der Stadtgrenzen von Halberstadt aufzuhalten weiter bestehen. Zusätzlich können   Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen aufgrund begangener Straftaten erneut angeordnet werden, wie die Landesregierung in einer Pressemitteilung weiter mitteilte. Die sogenannte Residenzpflicht ist seit 1982 im Asylverfahren festgeschrieben und legt fest, dass sich Asylsuchende innerhalb des ihnen zugewiesenen Landkreises aufhalten müssen. Zum verlassen des Landekreises ist jeweils eine Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich.

Menschenrechtsorganisationen, das Uno-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) und zahlreiche Initiativen fordern seit langem die Abschaffung dieser Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Bisher war die Residenzpflicht in Sachsen-Anhalt  nicht für den jeweiligen Landkreis gültig, wie es in den meisten Bundesländern noch ist, sondern für die Bereiche der ehemaligen Regierungsbezirke. Das heißt, ein in der Region Dessau untergebrachter Flüchtling durfte sich innerhalb des ehemaligen Regierungsbezirkes Dessau ohne voherige Genehmigung bewegen.

Hintergrund/Material

Die Erklärung des Uno-Flüchtlingshilfswerkes (UNHCR) zur Residenzpflicht aus dem Jahr 2010 finden sie hier...

Die vollständige Presseerklärung der Landesregierung als Doc-Datei hier...



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