Landesregierung lockert die Residenzpflicht in Sachsen-Anhalt.Asylsuchende dürfen sich künftig innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt freier bewegen. |
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Interaktive Karte zur europäischen Dimension der extremen Rechten www.projekt-entgrenzt.de |
DIE NAZIS, DIE MEINUNGSFREIHEIT UND DER PROTEST Netzwerk GELEBTE DEMOKRATIE lädt zu DEBATTE am 14. Dezember 2015 ins Mehrgenerationenhaus Dessau ein |
„Frau trifft…Engagement und Courage gegen Rechtsextremismus“ Ausstellungseröffnung am 18. November im Frauenzentrum Wolfen |
15 Punkte für eine Willkommensstruktur in Jugendeinrichtungen Handreichung des Projekt ju:an der Amadeu-Antonio-Stiftung |
„Antisemitismus in der DDR und die Folgen“ Konferenz vom 26. bis 27. November 2015 in der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur |
Flüchtlinge in Anhalt – Fragen und Antworten Faltblatt der evangelischen Landeskirche Anhalt |
HATE SPEECH – zum Umgang mit Menschenverachtenden Postings im Web 2.0 Workshop am 20. November 2015 in der Volkshochschule Dessau |
Rassismus - Antisemitismus - Jugendkultur Handreichung von Argumente und Kultur gegen Rechts e.V. |
Einladung zur Veranstaltung „Lieder gegen das Vergessen“ Erinnerung an den Novemberpogrom von 1938 und Gedenken an die Opfer des Holocaust aus Dessau-Roßlau |
Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt





Mit einer Verordnung, die die Landesregierung am 15. März verabschiedet hat, wird die sogenannte Residenzpflicht in Sachsen-Anhalt außer Kraft gesetzt. Ein großer Teil der Asylsuchenden kann sich künftig innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt frei bewegen. Ausgenommen von der Neuregelung bleiben jedoch Flüchtlinge, die zu Beginn des Asylverfahrens in der „Zentralen-Aufnahme-Stelle“ für Asylsuchende in Halberstadt aufhalten müssen. Für die ersten Monate des Asylverfahrens bleibt die Unterbringung in diesem zentralen Sammellager und die Verpflichtung für die Asylsuchenden, sich innerhalb der Stadtgrenzen von Halberstadt aufzuhalten weiter bestehen. Zusätzlich können Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen aufgrund begangener Straftaten erneut angeordnet werden, wie die Landesregierung in einer Pressemitteilung weiter mitteilte. Die sogenannte Residenzpflicht ist seit 1982 im Asylverfahren festgeschrieben und legt fest, dass sich Asylsuchende innerhalb des ihnen zugewiesenen Landkreises aufhalten müssen. Zum verlassen des Landekreises ist jeweils eine Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich. 