"Die Bundesregierung muss Verantwortung für eine dauerhafte Förderung des Engagements gegen Rechtsextremismus übernehmen."

Gutachten im Auftrag von Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen erklärt dauerhafte Förderung für verfassungsrechtlich möglich

"Eine langfristige, dauerhafte Finanzierung der Arbeit gegen Neonazismus und für Demokratieforderung ist verfassungsrechtlich möglich." Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, das die Staatsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis (HU Berlin) und Joachim Grigoleit (TU Dortmund) im Auftrag von Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen gegen Rechtsextremismus erstellt haben und das heute veröffentlicht wurde. Die Förderung der Initiativen gegen Rechtsextremismus unterliege laut dem Gutachten "staatlicher, insbesondere aber gesamtgesellschaftlicher Verantwortung". Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung bedürfen die Träger "eines gewissen Maßes an Finanzsicherheit".

Das Gutachten widerspricht damit der bisherigen Auffassung des Bundesfamilienministeriums, wonach die seit Jahren erfolgreiche Beratungs- und Bildungsarbeit gegen Rechtsextremismus nur einmalig bzw. lediglich zeitlich befristet gefördert werden könne. Wissenschaftler wie der Politikwissenschaftler Prof. Roland Roth haben diese Praxis, die die Projekte jährlich vor existenzielle Probleme stellt, immer wieder als kurzatmige "Projektitis und Programmitis" kritisiert.

Als Konsequenz aus dem Gutachten fordern die Auftraggeber - Amadeu Antonio Stiftung, Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung, Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus, Deutscher Bundesjugendring, ezra - Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt, Gesicht Zeigen!, Kulturbüro Sachsen e.V., Miteinander e.V., MOBIT e.V., Netzwerk für Demokratie und Courage, RAA Sachsen e.V., Verein für Demokratische Kultur in Berlin e.V., Zentralrat der Juden in Deutschland, Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. und Zentralrat Deutscher Sinti und Roma - die kommende Bundesregierung sowie die Parteien im Bundestag auf, Strukturen zu schaffen, die eine dauerhafte Förderung des Engagements gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindschaft und Antiziganismus ermöglichen. Möglich wären laut Prof. Battis u.a. eine Stiftung oder gGmbH mit einem klaren gesetzlichen und abgegrenzten Auftrag, der der Vielfalt der unterschiedlichen Arbeitsansätze gerecht wird. "Die Neustrukturierung muss dabei die Bundesländer in ihrer Verantwortung für die demokratische Kultur vor Ort berücksichtigen," betont Timo Reinfrank von der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung. Das derzeitige Fördervolumen in Höhe von 24 Millionen Euro müsse verdoppelt werden, um auch in den westlichen Bundesländern nachhaltige zivilgesellschaftliche Strukturen zu etablieren.

Ausführliche Informationen zum Gutachten, den Auftraggebern und Statements finden Sie auf der Hompage der Amadeu Antonio Stiftung und auf der Homepage von Miteinander e.V.

Das Gutachten zur Förderung des Engagements gegen Rechtsextremismus können Sie hier... direkt als Pdf-Datei herunterladen

Informationen und Kontakt

Amadeu Antonio Stiftung                             
Linienstr. 139
10115 Berlin
Tel: 030 240 886 10
Fax: 030 240 886 22
www.amadeu-antonio-stiftung.de


Miteinander e.V.
Erich-Weinert-Straße 30
39104 Magdeburg
Tel.: (0391) 620773
Fax: (0391) 6207740
www.miteinander-ev.de

 

Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt