Interessenbekundungen können im Zeitraum vom 04.10. bis 15.11.2004 eingereicht werden
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gewährt im Rahmen des Progamms "XENOS - Leben und Arbeiten in Vielfalt" nach Maßgabe der Förderrichtlinie vom 20. Dezember 2000 in der Fassung vom 2. August 2004 (veröffentlicht im Bundesanzieger vom 2. Oktober 2004) und den Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen zur Förderung von Projekten, die zwei Aspekte miteinander verbinden:
-arbeitsmarktbezogene Aktivitäten, die sich gegen Ausgrenzung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft richten und -Aktivitäten gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Die Projektförderung unterliegt den Bestimmungen des Europäischen Sozialfonds.
Seit dem Start im Januar 2001 ist das Programm auf sehr großes Interesse gestoßen. Bisher wurden 225 Projekte mit einem Volumen von rd. 72,5 Mio. EUR aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) durch die Nationale Koordinierungsstelle XENOS gefördert. Im Rahmen des Programms, das mit insgesamt 75 Mio. EUR ESF ausgestattet ist, stehen noch 2,5 Mio. EUR ESF für eine 2. XENOS-Förderrunde zur Verfügung. Zusätzlich sind nationale Mittel zur Kofinanzierung von einzelnen Vorhaben notwendig.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen einer 2. Förderrunde eine Frist bis zum 15. November 2004 festgelegt. Gefördert werden in den XENOS-Förderschwerpunkten nur Projektvorschläge, bei denen betriebliche Aspekte im Vordergrund stehen und eine aktive Kooperation mit Betrieben bereits besteht bzw. die Zusammenarbeit mit Betrieben konkretisiert ist und/oder bestimmte XENOS-Aktivitäten in den betrieblichen Ablauf einbezogen bzw. verbindlich integriert werden sollen. Um die Akteure für die 2. Förderrunde zu identifizieren, mit denen XENOS erfolgreich umgesetzt werden kann, ist ein komplexes Auswahlverfahren erforderlich. Dieses besteht aus einer Interessenbekundung und dem anschließenden Antragsverfahren, die nach dem folgenden Zeitplan umgesetzt werden: