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"VN-Expertinnen diskutieren 5. Staatenbericht der Bundesregierung zur Umsetzung der CEDAW-Antidiskriminierungskonvention"

 




Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Christel Riemann-Hanewickel, präsentierte am 21. Januar 2004 vor den Vereinten Nationen (UN) in New York den 5. Staatenbericht zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW). Er ist zugleich eine Bilanz der gleichstellungspolitischen Initiativen der Bundesregierung seit 1998.

"Diese Bilanz kann sich sehen lassen", betont die Parlamentarische Staatssekretärin Christel Riemann-Hanewinckel. "Im Gegensatz zum 4. Staatenbericht können wir erstmals eine Gesamtstrategie in zentralen Bereichen der Gleichstellungspolitik vorlegen."

Das gilt insbesondere für die Themenfelder Gewalt gegen Frauen, Gender Mainstreaming und die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Hervorzuheben sind dabei vor alle m der Rechtsanspruch auf Teilzeit und das Elternzeitgesetz, die zu einer besseren Balance von Familie und Arbeitswelt beitragen. Die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes und das Job Aqtiv-Gesetz verbessern die Situation von Frauen in den Betrieben und auf dem Arbeitsmarkt. Mit dem Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz für den öffentlichen Dienst fördert die
Bundesregierung darüber hinaus die tatsächliche Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst. Das Gewaltschutzgesetz ist Teil einer kohärenten Gesamtstrategie zur Bekämpfung und Ächtung von Gewalt gegen Frauen. Neben den Fortschritten besteht jedoch nach wie vor Handlungsbedarf in den Feldern Kinderbetreuung und Lohngleichheit. Außerdem muss die Infrastruktur in den Kommunen zur Hilfe von gewaltbetroffenen Frauen in Zeiten knapper öffentlicher Mittel gesichert werden.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ist das grundlegendste und weitr eichendste völkerrechtliche Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Frauen in allen Lebensbereichen. Es stellt unmissverständlich klar, dass Frauenrechte Menschenrechte sind. Für die Bundesrepublik Deutschland ist es am 9. August 1985 in Kraft getreten, im April 2002 wurde ein Fakultativprotokoll ratifiziert, das Individualbeschwerde- und Untersuchungsverfahren möglich macht. Gemäß Artikel 18 des Übereinkommens hat die Bundesregierung die Verpflichtung, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen alle vier Jahre einen CEDAW-Bericht vorzulegen. Dieser muss Aussagen zu den zur Durchführung dieses Übereinkommens getroffenen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen enthalten und die diesbezüglichen Fortschritte aufzeigen.

Kontakt/Informationen:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: mailto:poststelle@bmfsfj.de
Internet: http://www.bmfsfj.de
Servicetelefon: 01801 90 70 50
 Montags bis Donnerstags von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr

 

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