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hier kommt die zweite Ausgabe unseres Newsletters für das Jahr 2025.
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Steffen Andersch Lukas Jocher
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Verurteilung wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung)
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Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass eine Verurteilung wegen Paragraph 130 (Volksverhetzung) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 € erfolgte. Eine 66-jährige Person soll dabei einen gegen Migrant:innen gerichteten Videobeitrag auf Facebook rassistisch und fremdenfeindlich kommentiert haben.
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Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 185 (Beleidigung)
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Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen den Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 185 (Beleidigung) eine Verfahrenseinstellung mit erzieherischen Maßnahmen erfolgte (§ 45 II JGG). Eine 15-jährige Person soll dabei im Schulunterricht rassistische und beleidigende Äußerungen getätigt haben.
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Anklageerhebung wegen Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
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Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) Anklage erhoben wurde. Eine 17-jährige Person soll dabei auf Instagram ein Foto mit einem Hitlergruß eingestellt haben.
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Erzieherische Maßnahmen wegen Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung)
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Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraphen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung) eine Einstellung des Verfahrens mit erzieherischen Maßnahmen (§ 45 II JGG) erfolgte. Eine 14-jährige Person soll dabei ein Hakenkreuzbild und eines mit der Aufschrift "Juden werden hier nicht bedient" in eine WhatsApp-Gruppe eingestellt haben.
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Anklageerhebung wegen Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
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Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalts zu juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ geht hervor, dass wegen dem Paragraph 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) eine Anklageerhebung erfolgte. Eine 22-jährige Person soll dabei in der Öffentlichkeit "Sieg Heil"-Rufe getätigt haben.
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Projekt Gegenpart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt c/o Alternatives Jugendzentrum e.V. Schlachthofstraße 25 06844 Dessau-Roßlau
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